Pflegebedürftigkeit U65

03.09.2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um eine schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen.

  1. Wie viele Menschen sind in Dortmund aktuell als pflegebedürftig nach §15 SGB XI eingestuft?
  2. Wie viele Pflegebedürftige sind jünger als 65 Jahre und wie hoch ist der prozentuale Anteil dieser Gruppe an der Gesamtheit aller Pflegebedürftigen in Dortmund?
  3. Wie viele Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre) sind in Dortmund pflegebedürftig?
  4. Wie viele U65-Jährige befinden sich aktuell in vollstationärer Pflege? Wie viele werden ambulant und/ oder von Angehörigen gepflegt?
  5. Wie beurteilt die Verwaltung die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen unter 65 Jahren in Dortmund im Allgemeinen? Wie stellt sich die Versorgungssituation von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen im Besonderen dar?

Begründung

Im Vorwort des städtischen Pflegeberichtes aus dem Jahr 2016 wird „die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge“ betont, und darüber hinaus, dass das „Vorhandensein einer ausreichenden Pflegeinfrastruktur unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger“ habe (Pflegebericht der Stadt Dortmund, 2016: S. 4). Zugleich wird die Pflegebedürftigkeit von Menschen in dem Bericht in erster Linie als geriatrisches Phänomen behandelt – die Existenz von Pflegebedürftigen, die jünger als 65 Jahre sind, wird eher am Rande erwähnt und nicht genauer beleuchtet (ebd.: S. 10, 17, 23/24, 52). Obgleich das Risiko einer eintretenden Pflegebedürftigkeit zweifellos mit zunehmendem Alter ansteigt, so sind doch auch viele Kinder, Jugendliche und (jüngere) Erwachsene bereits auf Pflege angewiesen. Nach der sozialrechtlichen Neudefinition und Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zählten Ende 2017 immerhin etwa 19 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zur Gruppe der U65-Jährigen. Durch diese am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind die dem Dortmunder Pflegebericht zugrundeliegenden Daten und Prognosen zur kommunalen Bedarfsplanung in weiten Teilen hinfällig. Um der eingangs erwähnten „kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge“ gerecht zu werden, erbittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – in Vorgriff auf den zeitnah zu erwartenden, aktualisierten Pflegebericht – weitere Informationen und aktuelle Zahlen zu den oben aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung.

Verantwortlich: