Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
den Lüdenscheider Medien war am 17. April 2020 zu entnehmen, dass ein 3jähriger Junge aus Dortmund, der sich bei einer Pflegemutter aus Lüdenscheid befand, in einem Gartenteich der Pflegemutter Anfang April ertrunken ist. Der Bruder des verstorbenen Jungen, der sich in der gleichen Pflegestelle aufhielt, wurde nach dem Vorfall anderweitig untergebracht.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion das Jugendamt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Kriterien muss eine Pflegefamilie erfüllen, damit diese Kinder in Obhut nehmen darf?
- Wie oft wird die Unterbringung des Kindes / der Kinder in einer Pflegefamilie kontrolliert?
- Wie oft kam es bisher vor, dass Familien eine Pflegeerlaubnis entzogen wurde? Was waren die Gründe dafür?
- Ist es normal, dass das Jugendamt Dortmund auf Pflegefamilien aus anderen Kommunen zugreift?
- Wie viele Kinder aus Dortmund befinden sich zurzeit in Pflegefamilien? Wie viele Kinder befinden sich davon in Pflegefamilien außerhalb Dortmunds?
- Gibt es eine Obergrenze, wie viele Kinder maximal von einer Familie in Pflege genommen werden können?
- Wie sieht die Begleitung durch das Jugendamt während der Pflegezeit aus?
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