Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen

06.05.2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Geräte sind im Rahmenvertrag für Spielplatzgeräte enthalten und können daher kurzfristig auf Spielplätzen installiert werden?
  2. Bestehen Variationsmöglichkeiten? Gibt es zum Beispiel unterschiedliche Arten von Schaukeln, die im Rahmenvertrag enthalten sind?
  3. Welche Kriterien gab es zur Aufnahme von Geräten / Typen in den Rahmenvertrag?
  4. Wie lange läuft der Vertrag noch?
  5. Besteht bei einer Neuausschreibung die Möglichkeit konkrete Gerätetypen (z.B. Baby- und Nestschaukeln) mit aufzunehmen?

Die Verwaltung wird darum gebeten, die Stellungnahme auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.

Begründung:

Auf Spielplätzen werden aktuell Schaukeln aufgebaut, die zwar offenkundig witterungsbeständig, aber wenig nutzerfreundlich sind (von den dachförmigen Schrägen laufen Regentropfen sicherlich gut ab, aber leider rutschen dort auch Kinder sehr leicht herunter). Außerdem können Babyschaukeln nicht kurzfristig ersetzt werden und auch Nestschaukeln müssen über das JAP des Tiefbauamtes mit langem Vorlauf geplant werden. Insgesamt erfolgt ein Ersatz bzw. Neubau von Geräten nur sehr langsam. Welche Geräte ggf. zügig aufgebaut werden können, da sie im Rahmenvertrag enthalten sind, ist den Akteuren vor Ort, z.B. in den Bezirksvertretungen nicht bekannt. Ebenso gilt es, rechtzeitig vor einer Neuausschreibung Erfahrungen zu sammeln und Überlegungen für Veränderungen anzustellen.

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