Regelung des Fahrradverkehrs in Dortmunder Parkanlagen und Friedhöfen

17.10.2024

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung ein Konzept zur Regelung des Fahrradverkehrs in städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf Friedhöfen beschlossen. Bisher war es in städtischen Grünanlagen grundsätzlich untersagt, mit dem Fahrrad zu fahren; ausgenommen von diesem Verbot waren lediglich bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Stellen. In den vergangenen Jahren gab es auf Friedhöfen hingegen keine einheitliche Regelung mehr. Diese teils widersprüchlichen Vorgaben sollen mit dem nun beschlossenen Konzept ein Ende finden.

Hierzu Reinhard Frank, mobilitätspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Künftig soll das Radfahren in städtischen Grünanlagen in Form von gemeinsamen Geh- und Radwegen grundsätzlich erlaubt sein. Die entsprechende Beschilderung wird um einen Hinweis zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergänzt. Falls sich in der Praxis herausstellt, dass einige Wegeverbindungen nicht für den Radverkehr geeignet sind, muss das Radfahren künftig durch entsprechende Beschilderung untersagt werden. Dies wird je nach Einzelfall geprüft und umgesetzt. Im Westfalenpark, im Botanischen Garten Rombergpark und im Zoo Dortmund bleibt das Radfahren jedoch grundsätzlich verboten.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es besonders positiv, dass das Radfahren auf Friedhöfen weiterhin untersagt bleibt, mit Ausnahme des Hauptfriedhofs. Die Mitglieder der CDU-Fraktion hoffen, dass die neuen Regeln eine gute Grundlage für die gemeinsame Nutzung der öffentlichen Wege schaffen.“