Rombergpark

15.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung, wie die Durchsetzung der Parkregeln im Rombergpark bei
Verstößen geregelt ist. Hierbei soll die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung, der Einsatz von Kontrolldiensten und begleitende Maßnahmen wie das Aufstellen
von Schildern dargestellt werden.

Begründung:
In der Bezirksvertretung Hombruch wurde bezüglich eines Projekts folgender Abschlussbericht (DSNr. 34446-24) mitgeteilt:
„Projekt-Nr.: 30612/2023, Datum: 20.02.2024, Abschlussbericht Reduzierung des Bestands an Kanada- und Nilgänsen an den Wasserflächen im Botanischen Garten
durch Unterbindung der Fütterung 20.02.2024: Das Ordnungsamt Dortmund teilt auf erneute Anfrage hin mit, dass eine Kontrolle der Einhaltung des Fütterungsverbotes
der Kanadagänse im Botanischen Garten Rombergpark (BGR) von dortiger Seite nicht möglich. Das Ordnungsamt hat keine Zuständigkeit für das Freigelände des BGR,
welches im Besitz der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund ist. Auch stehen dem Ordnungsamt nicht die personellen Ressourcen zur Verfügung, die Einhaltung des
Fütterungsverbots dauerhaft zu kontrollieren. Dies gilt ebenso für das Personal des BGR. Eine Kontrolle durch private Sicherheitsdienstleister aus städtischen Rahmen-
verträgen ist aufgrund der zu erwartenden Kosten bei einer ganzjährigen Kontrolle nicht zu rechtfertigen. Die Verwaltung des BGR wird zukünftig weiterhin mit Infotafeln
an den Gewässern und im direkten Gespräch versuchen, die Besucher*innen für die Einhaltung des Fütterungsverbotes zu sensibilisieren.“

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