Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel

02.11.2022
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
 
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum obengenannten Tagesordnungspunkt
den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 4. November
2022:
 
  1. Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel sowiedas überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.
  2. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
  3. Vor dem Hintergrund der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für den städtischen Haushalt erwartet der Rat von der Verwaltung, dass die planerischen Anforderungen auf ein notwendiges, sinnvolles, bedarfsgerechtes und an realistischen Sportzielen ausgerichtetes Maß reduziert werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Anforderungen
  • für Wettkampfsportzwecke, wie
    • Mindestzuschauerkapazitäten für den Ligabetrieb in Ballsportarten, wie Basketball, Handball oder Volleyball (1.500, 2.500 oder 3.000 Zuschauer; Anteil Steh- und Sitzplätze),
    • Anzahl der Zuschauertribünen (Tribünen an vier, drei oder zwei Seiten)
  • an die Art des Stellplatzangebotes (unmittelbar vor Ort an/in der Sporthalle oder –zumindest ergänzend – Parklösungen im näheren Umfeld, wie zum Beispiel die Mitnutzung des Parkhauses Dortmunder U bzw. Robert-Schumann-Berufskolleg; Tiefgaragenlage, Parkpalette oder andere Lösung).
  • Planerisch betrachtet und durchgerechnet werden sollte darüber hinaus auch die Alternative der Errichtung einer vornehmlich auf Schulzwecke ausgelegten Vierfachsporthalle.

4.    Dem beauftragten Generalplaner wird angesichts der erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Drucksache Nr.: 14767-19) aufgegeben, auf der Grundlage verwaltungsseitig vorgegebener abge-stufter planerischer Anforderungen an die Vierfachsporthalle, im Rahmen der Vorplanung kostenreduzierende Lösungsansätze für den Wettbewerbsbeitrag aufzuzeigen.

5. Dem Rat und seinen zuständigen Ausschüssen sind die alternativen Lösungsansät-ze einschließlich Kostenbewertung nach Abschluss der Vorplanung zur Beschluss-fassung vorzulegen.