Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Bericht „Versorgung und Unterstützung von Menschen in Wohnungs-und Obdachlosigkeit bei extremen Wetterlagen in Dortmund“, wird erwähnt, dass
Betroffene der Einrichtung an der Mergelteichstraße zugewiesen werden, wenn dieNotübernachtungsstellen keine freien Plätze mehr anbieten können.
Diesbezüglich bitten wird die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Müssen obdachlose Personen zunächst bei den Notübernachtungsstellenanfragen und eine Ablehnung erhalten, bevor sie Zugang zur EinrichtungMergelteichstraße erhalten?
- Was geschieht mit obdachlosen Personen, die sich nach einer Übernachtungweiterhin im Stadtteil Hombruch aufhalten und abends erneut vor derEinrichtung erscheinen? Wird ihnen automatisch Zutritt gewährt oder müssensie sich zuvor erneut an die bekannten Notunterkünfte wenden?
- Hat die Einrichtung Mergelteichstraße ganzjährig geöffnet? Falls nein, inwelchem Zeitraum ist sie zugänglich?
- Sind die Übernachtungsmöglichkeiten in der Einrichtung für Frauen, Männerund Teenager gleichermaßen zugänglich?
- Bis wie viel Uhr müssen obdachlose Personen an der Einrichtung in derMergelteichstraße sein, damit sie noch für die Nacht aufgenommen werden?
- Was geschieht mit obdachlosen Personen, die nach Ende der Aufnahmezeitankommen?
- Wie viele Sozialarbeiter sind in der Einrichtung tätig? Findet dort eine aktiveBetreuung der Obdachlosen statt?
- In welchem Zeitraum sind die Sozialarbeiter vor Ort?
- Erhalten Obdachlose, die keinen Platz mehr in den Notunterkünften erhalten,eine kostenlose Anreise zur Einrichtung Mergelteichstraße? Auf welchem Wegerfolgt diese?
- Wird beim Aushändigen eines Fahrtickets oder einer Taxiberechtigung lediglichein „One-Way-Ticket“ ausgestellt? Falls ja, wer übernimmt die Kosten für dieRückfahrt in die Innenstadt?
- Führen der KOD und/oder die Polizei regelmäßig vor Ort Kontrollen durch, umsicherzustellen, dass alles in geordneten Bahnen verläuft und möglichenegative Begleiterscheinungen im Umfeld frühzeitig erkannt werden?
- Wie plant die Stadt, auf die aktuell geschilderten Missstände im Umfeld zureagieren und diese zeitnah zu beheben?
Wir bitten darum, dass die Antworten bis zum kommenden ABöOAB am25.03.2025 vorliegen.
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