Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige
Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante
Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits
in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwen-
dung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein
Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.
Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und
Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022
vorzulegen:
- In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im
Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung
weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.
Wir bitten um konkrete Darstellung,
- welche Herausforderungen dies waren,
- ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die
Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen. - was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.
- wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.
- In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzu-
gekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuftwurden:
Wir bitten hier um Darstellung,
- um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,
- warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.
- Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der
umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.
Wir bitten um Darstellung,
- warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,
- um welche Substanz es sich handelt.
- Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehr-
massen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.
Wir bitten hier um Darstellung,
- um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,
- welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,
- ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
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