Sozialer Arbeitsmarkt neues Programm der Bundesregierung

18.09.2018

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss befürwortet die Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ durch die Bundesregierung.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf um folgende Punkte zu ergänzen bzw. nachzubessern:

  • Die Förderung sollte nicht nur eine reine Beschäftigungsförderung darstellen, sondern insbesondere auch die (Weiter)- Qualifikation der Teilnehmer fördern.
  • Das primäre Ziel muss weiterhin die Überführung in den 1. Arbeitsmarkt sein.
  • Städte und Gemeinden, die eine hohe Zahl Langzeitarbeitslose aufweisen, müssen eine andere Bewertung bzw. Einstufung erfahren.

Begründung

Das neue Gesetz des Bundes, vier Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose bereitzustellen, ist sehr zu begrüßen. Es zeigt neue Perspektiven auf und schafft eine Tagesstruktur für Menschen, die diese teilweise schon verloren bzw. verlernt haben. Das Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft steigt dadurch immens. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass Teilnehmer des Programms auch eine Weiterqualifikation erhalten, sollte diese die Chancen, später auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, erhöhen bzw. sogar erforderlich machen.

Da in einigen Kommunen die Zahl der Langzeitarbeitslosen sehr hoch ist, sollten diese Kommunen auch eine besondere Förderung erfahren und von dem neuen Gesetz im besonderen Maße nutznießen, damit möglichst viele langzeitarbeitslose Menschen in den Genuss dieses Programmes kommen.

Verantwortlich: