St. Martin ist mehr als nur ein Laternenfest Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit der Tradition in den städtischen Kitas

11.11.2022

Bereits seit vielen Generationen ist es Brauch, dass Kinder rund um den Martinstag am 11. November mit selbst gebastelten Laternen einen Umzug durch ihre Nachbarschaft machen. Angeführt wird dieser bis ins 19. Jahrhundert zurückgehende Brauch oftmals von einem Reiter in der Kleidung eines römischen Soldaten als Verkörperung des heiligen Martin. Im Anschluss an den Umzug findet vielerorts ein Martinsfeuer mit Martinsspiel statt. Im Zentrum dieses Spiels steht die Teilung des Mantels von Martin mit einem armen Bettler. Die Kinder lernen auf diese Weise, wofür St. Martin steht: Für Solidarität und Nächstenliebe. Genau diese beiden Botschaften heben die Martinsumzüge nach Meinung der CDU-Fraktion von den vermehrt vorzufindenden Laternenfesten ab.

„Ohne den Bezug zur Geschichte des hl. Martin erscheinen die Laternenumzüge recht inhaltsleer. Gerade diese Geschichte prägt sich bei den Kindern ein und ist fast so bekannt wie die Weihnachtsgeschichte. Aus der Angst heraus, religiöse Gefühle zu verletzten, finden immer mehr Martinsumzüge als Laternenfeste oder Sonne-Mond-Sterne-Umzüge statt. Nach unserer Auffassung ist das keine gute Entwicklung. Die Botschaft von St. Martin ist universal und nicht auf den christlichen Glauben beschränkt. Martin taugt als Vorbild ganz unabhängig vom eigenen religiösen Bekenntnis.“, so Christian Barrenbrügge, kinderpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Mit Sorge beobachten die Dortmunder Christdemokraten insbesondere die Entwicklung bei den stadteigenen Fabido-Einrichtungen. Hier scheinen Lichterfest und Laternenfeier den Martinsumzug flächendeckend verdrängt zu haben. Die CDU-Politiker möchten nun wissen, wie es dazu kommt und ob es eine Vorgabe an die Fabido-Einrichtungen gibt, auf den Martinsbegriff zu verzichten. Eine entsprechende Anfrage haben die Christdemokraten auf den Weg gebracht und erhoffen sich eine Stellungnahme in der nächsten Sitzung des zuständigen Betriebsausschusses am 9. Dezember.