Teilnahme städtischer MitarbeiterInnen und von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe an Demonstrationen/ Wahlkampfveranstaltungen

31.08.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Jörder,

am 23.08.2020 fand unter dem Titel „Strasse frei für Kinder“ in der Braunschweiger Straße, zwischen Nordmarkt und Bergmannstraße, eine von Bündnis 90/Die Grünen als Demonstration angemeldete Wahlkampfveranstaltung statt. Augenscheinlich nahm an dieser Demonstration/ Wahlkampfveranstaltung auch ein für Kinder- und
Jugendförderung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord zuständiger städt. Mitarbeiter teil und es wurden der Demonstration/ Wahlkampfveranstaltung augenscheinlich durch MitarbeiterInnen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Kinder zugeführt.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist eine Teilnahme städtischer MitarbeiterInnen an politischen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen, insbesondere im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld einer Kommunalwahl, statthaft?
  2. Wie werden ggf. städtische MitarbeiterInnen bezüglich einer möglichst deutlichen Trennung dienstlicher Belange und legitimer privater politischer Aktivitäten sensibilisiert?
  3. Ist eine Unterstützung von politischen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen, insbesondere im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld einer Kommunalwahl, durch MitarbeiterInnen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, unter Ausnutzung der aus diesem öffentlichen Auftragsverhältnis entstandenen Kontakte und Zugänge, wie bspw. oben geschildert, statthaft?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die zuständige Fachverwaltung ggf., um die politische Neutralität von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld einer Kommunalwahl sicherzustellen?