Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im 4. Managementbericht (Drucksache Nr. 24494-22-E3) wird auf Seite 9 ausgeführt, dass
sich infolge des Rechtskreiswechsels bei der Unterbringung und Versorgung von ukrainischen
Kriegsflüchtlingen vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbezug nach
dem Sozialgesetzbuch für den städtischen Haushalt eine Verschlechterung der Refinanzierungslage
ergibt.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um einen aktuellen
Sachstandsbericht, in dem die finanziellen Auswirkungen des Übergangs der ukrainischen
Kriegsgeflüchteten in die Zuständigkeit des SGB ausführlich dargestellt werden.
Insbesondere erbitten wir eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wie groß ist aktuell die Zahl der in Dortmund lebenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge mit Leistungsbezug?
- Wie unterscheidet sich die Flüchtlingskostenerstattung an die Kommunen im Anwendungsbereich des FlüAG von der Erstattung kommunaler Aufwendungen für ukrainische Flüchtlinge im Anwendungsbereich des SGB?
- Welche Kosten bleiben je nach Rechtskreis im städtischen Haushalt „hängen“?
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