Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur nächsten Sitzung des Fachausschusses am 28.10.2015 bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Familien erhalten seitens des Dortmunder Jugendamtes einen Unterhaltsvorschuss? Es wird um Darstellung der Zahlen der letzten 5 Kalenderjahre in Bezug auf Familien und Kinder gebeten.
- Wie groß ist in Dortmund schätzungsweise die Dunkelziffer derer, die auch einen Unterhaltsvorschussanspruch aufweisen, aber von ihrem Recht nichts wissen oder es nicht in Anspruch nehmen (wollen)?
- Wie viele Jugendamtsmitarbeiter stehen für diese Angelegenheit im Jugendamt zur Verfügung?
- Verfügen die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter über eine Ausbildung im Finanz- und/oder Rechtswesen? Wenn NEIN, welche anderen Qualifikationen weisen sie vor?
- Wie stand bzw. steht Dortmund p. a. bei der Zahlung und „Wiedereinholung“ der nicht zahlungsfähigen oder- willigen Elternteile im interkommunalen Vergleich der ähnlich großen Städte dar?
- Nutzt das Jugendamt bereits alle Möglichkeiten und Spielräume aus, um von den nicht zahlenden Elternteilen die Gelder zurück zu erhalten?
- Wie lang ist der Zeitraum, in dem die Stadt Regress von den zahlungsunwilligen Elternteilen rückfordern kann?
- Durch Einsatz bzw. Veränderung welcher „Stellschrauben“ ließe sich bei dem vorhandenen Personalkörper der Refinanzierungsgrad vergrößern?
Empfehlen Sie uns!