Attraktive Wirtschaftsflächen sind in unserer Stadt ein knappes Gut. Die Nachfrage übersteigt das Angebot. Brachflächen gibt es nur noch wenige. Freiraum ist kostbar. Deshalb haben wir im Sinne aktiver Flächenvorratspolitik dafür gesorgt, dass sich die Stadt Dortmund die Entwicklung zweier potenzieller Wirtschaftsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte durch ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des Baugesetzbuches sichert. Für unsere Idee des Erlasses einer Vorkaufsrechtssatzung zur Wahrung städtischer Interessen bei der Entwicklung der thyssenkrupp und der RAG/logport ruhr GmbH gehörenden beiden Entwicklungsgebiete „Fläche 5“ und „Fläche Kaiserstuhl“ im nord-westlichen Teil der Westfalenhütte konnten wir die Fraktionen B´90/Die Grünen und SPD gewinnen. Mit einem gemeinsamen Antrag haben wir die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Ratssitzung den Entwurf einer Vorkaufsrechtssatzung vorzulegen.
Warum ist uns die Sicherung des Vorkaufsrechts an der „Fläche 5“ und der „Fläche Kaiserstuhl“ so wichtig?
Die emotional geführte Debatte um die von der Verwaltung vorgelegte „Wirtschaftsflächenstrategie“ zeigt ein Dilemma auf: Um die Wirtschaftsentwicklung in unserer Stadt, die Menschen in Lohn und Brot bringt und damit Wohlstand sichert, nicht auszubremsen, benötigen wir ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Wirtschaftsflächenangebot. Allerdings sind die Wirtschaftsflächenressourcen unserer Stadt so gut wie aufgebraucht. Neue gewerbliche Flächen müssen erschlossen werden. Aber – bitte nicht im Freiraum! Dies zeigt sich am heftigen Protest gegen die Überlegung der städtischen Wirtschaftsförderung, die Brechtener Niederung für eine mögliche Gewerbeansiedlung perspektivisch in Betracht zu ziehen.
Aus diesem Grund möchten wir der Stadt für den Fall eines Grundstücksverkaufs durch die jetzigen Eigentümer ein Vorkaufsrecht an den beiden Entwicklungsgebieten auf dem ehemaligen Kokerei- und Stahlstandort Westfalenhütte sichern, um dort Wirtschaftsflächen zu realisieren.
Voraussetzung dafür ist der von uns geforderte Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Baugesetzbuch. Diese Vorschrift ermöglicht es Städten und Gemeinden, in Gebieten, in den sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht. Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Dortmund auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Rahmenplanung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Westfalenhüttenareals und des Bereichs der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl beschlossen, sodass die Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung erfüllt sein müssten.
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