Wohnberechtigungsschein

23.03.2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, hat einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung
(Sozialwohnung), für die man einen Wohnberechtigungsschein vorweisen muss.

Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, wie viele Personen/Haushalte in Dortmund einen solchen Wohnbe-
rechtigungsschein beantragt haben. Hier soll insbesondere auf die Fragen eingegangen werden:

  • Entspricht die Zahl der Antragssteller der Zahl derer, die diese Leistung beantragen können?
  • Wie hoch ist die vermutete Differenz? Entspricht diese Differenz derer vergleichbarer Städte?

Wenn möglich bitten wir hier um Unterscheidung, wie viele Menschen, die eine Altersgrenze von 65 Jahren
überschritten haben, die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins beantragt haben.

Darüber hinaus bitten wir um Ausführung darüber, ob aufgrund der Knappheit in Dortmund an Sozialwohnungen
auch Menschen in „Nicht-Sozialwohnungen“ mit Wohnberechtigungsschein leben/untergebracht werden und wie viele.