Resolution zur Lockerung des Prostitutionsverbotes

04.09.2020

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29.09.2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest:

  1. Dass es angesichts der derzeit in Nordrhein-Westfalen geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen dringenden Regelungsbedarf in Bezug auf die Ausübung von Prostitution/Sexarbeit in Dortmund gibt.
  2. Dass in Dortmund alle Teilbereiche von Prostitution (Bordelle, Clubs, Wohnungsprostitution, Hotels, Privatbereich, usw.) existieren.
  3. Dass das im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen festgelegte Prostitutionsverbot gravierende Auswirkungen auf die in diesem Bereich legal tätigen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in Dortmund hat und diese kurz- bis mittelfristig in existenzielle Nöte und/oder in die Illegalität treibt.
  4. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bekennt sich ausdrücklich zu dem im Jahr 2002 durch die Stadt Dortmund etablierten und seither auf kommunaler Ebene äußerst erfolgreichen „Dortmunder Modell“ im Bereich der Sexarbeit. Als institutionalisierte Gesprächsplattform für SexarbeiterInnen, ClubbetreiberInnen, Ordnungsamt, Polizei, Hilfsorganisationen und anderen relevanten Akteuren fördert der geschaffene Kommunikationsrahmen Transparenz, öffentliche Akzeptanz und Rechtssicherheit.
  5. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass das „Dortmunder Modell“ eine entscheidende Grundlage für die geregelte Ausübung legaler Formen von Prostitution in Dortmund ist. Die andernorts oftmals inhärenten negativen Auswüchse des Gewerbes, wie illegale Prostitution, Menschenhandel oder organisierte Kriminalität, konnten dank des „Dortmunder Modells“ in den letzten Jahren in Dortmund auf ein Minimum reduziert werden.
  6. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden befürchtet, dass SexarbeiterInnen durch das in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung geltende Prostitutionsverbot zunehmend in die Illegalität abgedrängt werden und einem Wiedererstarken negativer Begleitmilieus (Menschenhandel, organisierte Kriminalität) in Dortmund Vorschub geleistet wird. Die aus langjähriger Zusammenarbeit erwachsenen Erfolge des „Dortmunder Modells“ sind durch das momentan geltende Prostitutionsverbot stark gefährdet.
  7. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass Prostitution unter Einhaltung strenger Hygieneschutzmaßnahmen und entsprechender Hygienekonzepte in anderen deutschen Bundesländern sowie Nachbarländern zumindest in Teilbereichen wieder ausgeübt werden darf.
  8. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, kurzfristig lösungsorientierte Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu initiieren und den dringenden Regelungsbedarf im Bereich der Sexarbeit aufzuzeigen. Ziel der Gespräche soll eine Lösung im Sinne der Betroffenen sein. Eine Lockerung des Prostitutionsverbotes ist, unter der zwingenden Voraussetzung der Vorlage von effektiven Hygieneschutzkonzepten sowie der strengen Einhaltung aller erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen, anzustreben.

Begründung

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Berufsausübungsverbot für den Bereich der Prostitution. Dieses im Rahmen der Corona-Schutzverordnung festgelegte Verbot sorgt dafür, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, die ihrem Beruf in diesem Dienstleistungsgewerbe bislang vollkommen legal nachgegangen sind, in letzter Zeit zunehmend unter finanziellen Druck und schließlich in existenzielle Nöte geraten. Viele SexarbeiterInnen in Dortmund und ganz Nordrhein-Westfalen werden infolge dieser Entwicklung unverschuldet vor die Wahl gestellt, sich zwischen einem Leben in Arbeitslosigkeit oder einem Leben in der Illegalität zu entscheiden.

Problematisch ist insbesondere die vonseiten verschiedener Hilfsorganisationen wie der „Mitternachtsmission“ geäußerte Feststellung, dass derzeit wieder viele SexarbeiterInnen aus finanziellen Zwängen heraus illegal auf dem sog. „Straßenstrich“ arbeiten (müssen). Dies gefährdet nicht nur die öffentliche Ordnung in den hiervon besonders betroffenen Stadtteilen in erheblichem Maße, sondern stellt auch in Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der SexarbeiterInnen ein eklatantes Problem dar. Zudem besteht die akute Gefahr, dass die aktuell infolge des coronabedingten Berufsausübungsverbotes ungeregelte Situation im Prostitutionsgewerbe einem Wiedererstarken der organisierten Kriminalität im Milieu Vorschub leistet.

Das im Jahr 2002 eingeführte „Dortmunder Modell“, eine Gesprächsplattform bzw. ein „Runder Tisch“ für alle relevanten Akteure (SexarbeiterInnen, ClubbetreiberInnen, Ordnungsamt Polizei, Hilfsorganisationen, usw.), ist in Dortmund mittlerweile fest etabliert und institutionalisiert worden. Das Modell gilt fraktionsübergreifend als Erfolg. Durch die Einführung dieses geregelten und (rechts-) sicheren Rahmens ist es in den letzten Jahren gelungen, die illegale Prostitution sowie diverse Begleitphänome (Straßenstrich, Menschenhandel, organisierte Kriminalität, usw.) auf kommunaler Ebene stark zurückzudrängen. Zugleich wurde durch die enge, kommunikative Zusammenarbeit aller relevanten Akteure ein weitgehend sicheres Umfeld zur Berufsausübung für SexarbeiterInnen geschaffen, verschiedene Hilfsangebote zielgerichtet etabliert sowie Kontrolle und Gesundheitsschutz des Gewerbes maßgeblich verbessert. Infolge der o.g. Entwicklungen gerät dieses in Dortmund institutionalisierte Erfolgsmodell zunehmend unter Druck. Die deutlichen Erfolge scheinen angesichts des momentanen Prostitutionsverbotes stark gefährdet.

Im Lichte dieser Erkenntnisse ist es ein Gebot der Stunde, dass sich Politik und Stadtverwaltung auch auf Landesebene nachdrücklich für eine Lockerung des aktuell geltenden Prostitutionsverbotes unter der Voraussetzung der Vorlage effektiver Hygieneschutzkonzepte sowie der strengen Einhaltung aller erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen einsetzen.