Verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen

21.05.2021
Beschluss

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.06.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

  1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen dazu beitragen können, eine wirksame und nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs in besonders sensiblen Straßenbereichen – wie vor Kindestageseinrichtungen und Schulen – zu erreichen.
  2. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Vorstellung der Prüfergebnisse in einer der nächsten beiden Sitzungen. Unter anderem sollen dabei die finanziellen Auswirkungen (Kosten pro qm) sowie eine grundsätzliche Einschätzung zur Wirksamkeit berücksichtigt werden.

 

Begründung
Zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsberuhigung eignen sich – neben baulichen Maßnahmen wie Straßenverengung, Bürgersteigerweiterung, der Installation von Bremsschwellen oder -buckeln und anderen Vorkehrungen – auch verkehrsberuhigende Straßenoberflächenmarkierungen. Farbige, gemusterte und strukturierte Oberflächenmarkierungen können zur Verkehrsberuhigung beitragen, indem sie auf ein sicheres, an die entsprechende Umgebung angepasstes Fahrverhalten hinwirken und einen deutlich erkennbaren, visuellen Reiz zur Drosselung der Fahrzeuggeschwindigkeit setzen. Dadurch können nicht nur Unfallrisiken verringert, sondern auch die Lebensqualität der Anwohnerschaft erhöht werden. Insbesondere für sensible Straßenbereiche, wie jene vor Kindertageseinrichtungen oder Schulen, könnten entsprechende Straßenoberflächenmarkierungen eine sinnvolle, ergänzende Maßnahme für eine erhöhte Verkehrssicherheit darstellen.

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