Inhaltsübersicht:
- Mr. Cash Money: Missbrauch von Vaterschaftsanerkennung
- Streit ums Amt für Stadterneuerung
- Dank CDU in deutlich abgespeckter Form: Städtische Servicegesellschaft „Service21“
- Berichterstattung zur Umsetzung des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“: Stadt muss nicht verausgabte Mittel ans Land zurückzahlen
- Änderung der Stellplatzsatzung: Beratung erfolgt erst in der kommenden Sitzung
- Entwicklung der Dortmunder City: Verfügungsfonds kann an den Start gehen
- Schulsozialarbeit: Übergangsfinanzierung für zehn Stellen beschlossen
- Kita-Ausbau: Steigende Preise sind eine Herausforderung, die Stadt unterstützt nach Kräften
- Veranstaltungen im Stadtgarten
- Masterplan „Kommunale Sicherheit 2.0": Konzeption der Quartierslabore
- Verkaufsoffene Sonntage
- Endlich: Ein „Gesundheitskiosk“ für Dortmund
- PatientenfürsprecherInnen für die Klinikum Dortmund gGmbH
Mr. Cash Money: Missbrauch von Vaterschaftsanerkennung
Der mit Bargeld um sich werfende „Mr. Cash Money“ hat nach den Enthüllungen des ARD-Magazins „Kontraste“ (Sendung vom 22.02.2024) zum Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen nicht nur die Schlagzeilen der Boulevardzeitungen gefüllt. Wie das ARD-Magazin berichtet, ist des dem in Dortmund wohnhaften Jonathan A. ganz offenbar gelungen, rechtsmissbräuchlich die Scheinvaterschaft für 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern anerkannt zu bekommen und Familien- und Sozialleistungen abzukassieren. Infolge der Vaterschaftsanerkennungen haben über den Familiennachzug 94 Personen nach Medienberichten ein Bleiberecht in Deutschland erworben.
Nicht nur wir fragen uns: Wieso ist die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft nicht früher aufgeflogen?
Dabei ist die Problemstellung nicht neu. Nach wiederholten Hinweisen, dass es vermehrt zu Vaterschaftsanerkennungen gekommen war, die gezielt dazu dienten, rechtsmissbräuchlich ausländischen Kindern, Anerkennenden oder Müttern sowie ggf. deren weiteren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu vermitteln, hat die damalige CDU-geführte Bundesregierung mit dem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vom 20. Juli 2017 extra ein Überprüfungsverfahren im Zusammenwirken von beurkundenden Behörden, Urkundspersonen und Ausländerbehörden eingeführt, um missbräuchlichen Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben (§ 85a Aufenthaltsgesetz und § 1597a BGB).
Warum hat das Verfahren im Fall von Mr. Cash Money versagt? Welche Konsequenzen hat dies?
Unsere Fraktion hatte dazu eine Anfrage im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gestellt. Darüber hinaus haben wir die Verwaltung aufgefordert, dem Rat ein mit der Bezirksregierung abgestimmtes Konzept für ein „wasserdichtes“ Verfahren bei der Anerkennung von Vaterschaften vorzulegen, das bisherige Verfahrensschwächen abstellt und geeignet ist, rechtsmissbräuchliche Scheinvaterschaften aufzudecken und für die Zukunft bestmöglich auszuschließen (Antrag der CDU-Fraktion). Bis zur Abstimmung eines solchen Konzepts sollten Anerkennungsverfahren ausgesetzt bleiben. Die Mehrheit des Rates hat unserem Antrag nicht zugestimmt und sieht die Verwaltung hier bereits auf dem richtigen Weg und ganz offenbar keinen Handlungsbedarf für die Vorlage eines Prüfkonzepts an den Rat. Wir sind gespannt, ob die richtigen Konsequenzen gezogen wurden. Mit unserem Stimmen hat der Rat die Bundesregierung aufgefordert, eine Gesetzesverschärfung gegen Scheinvaterschaften vorzulegen, die es den Kommunen erleichtert, die Vermutungstatbestände für Scheinvaterschaften im Verwaltungshandeln leichter umzusetzen. Dabei soll ein Gesetzentwurf der CDU-geführten Landesregierung aus dem Jahr 2020 zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen einbezogen werden.
⇒ Wortbeitrag des stellv. CDU-Fraktionsvorsitzenden Sascha Mader (ab Minute 58:50)
Streit ums Amt für Stadterneuerung:
Oberbürgermeister legt es auf Konflikt mit Rat an. Sachliche Notwendigkeit für Einverleibung des Amtes für Stadterneuerung durch OB bleibt verborgen. Frage der Zulässigkeit wird wohl rechtlich geklärt werden müssen.
Kein Verständnis haben wir für die Absicht des Oberbürgermeisters, das erfolgreich arbeitende Amt für Stadterneuerung aufzulösen. Wir lehnen es ab, die 2019 aus guten und wohlerwogenen Gründen mit der Neugründung des Amtes für Stadterneuerung geschaffenen Strukturen im Planungsdezernat aus sachfremden Erwägungen nun wieder zu zerschlagen, um Teilbereiche in das Dezernat des Oberbürgermeisters zu überführen und den offen auf dem letzten SPD-Unterbezirksparteitag zur Schau getragenen Wahlkampfinteressen des Oberbürgermeisters unterzuordnen.
Damit stehen wir nicht allein da. Fraktionsübergreifend hat sich die breite Mehrheit sowohl im Planungsausschuss als auch im Rat in großer Geschlossenheit gegen die Absichten des Oberbürgermeisters und für den Erhalt des Amtes für Stadterneuerung in seiner heutigen Struktur und seinen Verbleib in der Zuständigkeit des Dezernats 6 für Umwelt, Planen und Wohnen ausgesprochen.
⇒ Antrag im Rat der Stadt Dortmund
Beanstandung des Ratsbeschlusses angekündigt
Der Oberbürgermeister hat bereits in der Ratssitzung angekündigt, dass er den Ratsbeschluss beanstanden wird, weil er ihn für rechtswidrig hält. Während wir der Ansicht sind, dass die Entscheidung über die Auflösung des Amtes für Stadterneuerung dem Oberbürgermeister nicht zusteht, weil sie einen Eingriff in die vom Rat festgelegten Geschäftskreise des Planungsdezernenten bedeutet (§ 73 Gemeindeordnung NRW), sieht der Oberbürgermeister seine Organisationsbefugnis verletzt (§ 62 Gemeindeordnung NRW). Damit wird das Ganze möglicherweise am Ende ein Fall für die Verwaltungsgerichte.
Warum will der Oberbürgermeister das Amt für Stadterneuerung aus dem Stadtplanungsdezernat überhaupt herauslösen?
Die sachliche Begründung bleibt im Dunkeln, stellte der planungspolitische Sprecher unserer Fraktion, Uwe Waßmann, in seinem Wortbeitrag (ab Minute 2:01:15) fest. Das Amt für Stadterneuerung würde als Teil der Stadtplanung sowohl inhaltlich als auch organisatorisch sehr gut funktionieren und sei im Dezernat 6 (Umwelt, Planen, Wohnen) richtig angebunden.
Wir unterstellen dem Oberbürgermeister, dass seine Absicht auf sachfremden, wahlkampftaktischen Erwägungen beruht: „Dortmund 2035“ ist nicht nur ein Arbeitstitel in der Planungsverwaltung, unter dem verschiedene Wachstumsszenarien für unsere Stadt durchgespielt werden und stadtplanerische Schlussfolgerungen gezogen werden. „Dortmund 2035 – Die Großstadt der Nachbarn“ ist bezeichnenderweise auch Titel eines Antrags, mit dem der SPD-Oberbürgermeister auf dem letzten SPD-Unterbezirksparteitag seinen nächsten Oberbürgermeisterwahlkampf einläutete. Der Oberbürgermeister hat für sich das Thema „Dortmund 2035“ entdeckt und prognostiziert für Dortmund ein Bevölkerungswachstum auf 650.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Klar ist, dass das Amt für Stadterneuerung in einem solchen Wachstumsszenario eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen hätte. Schließlich ist es seine zentrale Aufgabe, Quartiere zukunftsfähig aufzustellen. Warum dies im Dezernat 1 des Oberbürgermeisters besser gelingen soll als im fachlich zuständigen Dezernat 6, dem Planungsdezernat unserer Stadt, bleibt das Geheimnis des Oberbürgermeisters. Ein Geheimnis bleibt aber auch, warum der Oberbürgermeister sich bei verschiedenen in der Verwaltung betrachteten und diskutierten Wachstumsmodellen ausgerechnet auf das Modell mit der maximalen Wachstumsprognose festlegt. An diese Annahme knüpfen sich erhebliche Infrastrukturfragen, z. B. in Bezug auf Wohnen, Schulen, Kitas, etc. Wir wüssten gerne, wie der Oberbürgermeister zu seiner Annahme kommt, dass unsere Stadt in den nächsten Jahren um 35.000 Einwohner, also quasi um einen kleinen Stadtbezirk wächst.
Falsche Schrittfolge
Uns erscheint diese Annahme wie die vom Oberbürgermeister beabsichtigte Organisationsverfügung zur Auflösung des Amtes für Stadterneuerung und Eingliederung in sein Dezernat aus der Luft gegriffen, unsachlich und allein dazu gedacht, dem Wahlkampf des Oberbürgermeisters zu dienen. So wirft der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Jendrik Suck dem SPD-Oberbürgermeister in seinem Wortbeitrag (ab Minute 2:27:45) vor, dass er eine falsche Schrittfolge gewählt habe. Das Vorgehen der Ratsmehrmehrheit erklärte Suck als einen Akt politischer Notwehr des Rates, um überhaupt in eine seriöse Diskussion über die Zielbilder für „Dortmund 2035“ zu kommen. In einem ersten Schritt hätten die verschiedenen von der Verwaltung unter dem Titel „Dortmund 2035“ betrachteten Zukunftsszenarien der Politik vorgestellt und mit und von der Politik beraten werden müssen. Dann hätte man sich mit der Frage befassen können, wie man die mit einem bestimmten Wachstumsszenario verbundenen Herausforderungen (verwaltungs-)organisatorisch angeht. Die Reihenfolge stimme nicht. Dies unterstrich auch der stellv. Vorsitzende der CDU-Fraktion Sascha Mader in seinem Wortbeitrag (ab Minute 2:36:50).
Wir sind gespannt, ob das Signal des Rates beim Oberbürgermeister angekommen ist und er seine Pläne zur Auflösung des Amtes für Stadterneuerung noch einmal überdenkt. Jedenfalls standen Oberbürgermeister und SPD in der letzten Ratssitzung bei dem Punkt „Amt für Stadterneuerung“ allein auf weiter Flur.
Dank CDU in deutlich abgespeckter Form: Städtische Servicegesellschaft „Service21“
Zum Schutz der privaten Wirtschaft vor kommunaler Konkurrenz haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die schon seit längerem von der Verwaltung geplante gemeinsame „Servicegesellschaft“ von Stadt und DSW21 in deutlich abgespeckter Form an den Start gehen wird. Wie von uns in der Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschuss am 9.6.2023 gefordert, hat die Verwaltung ihre ursprünglichen Pläne fallen gelassen.
Ursprünglich war für die städtische Servicegesellschaft ein so umfassender Unternehmensgegenstand vorgesehen, der mit einigen Bereichen der Privatwirtschaft konkurriert hätte. Vorgesehen war die Erbringung hochwertiger Leistungen im Bereich Sicherheit, Reinigung, Pflege und Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen und Verkehrsmitteln aller Art sowie sonstiger Servicedienstleistungen in Dortmund und Umgebung. Dank unseres Einsatzes sind diese Pläne für eine so umfassende kommunale Servicegesellschaft in Konkurrenz zu privaten Unternehmen zu den Akten gelegt worden.
Stattdessen haben wir nun im Rat die Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft von Stadt und DSW21 beschlossen, die sich ausschließlich um den hochsensiblen Bereich der Sicherheit kümmern soll: Als Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr „nur noch“ die Erbringung hochwertiger Leistungen im Bereich Bewachung und Sicherheit aller Art in Einrichtungen der Stadt Dortmund und ihrer Beteiligungsgesellschaften vorgesehen. Das Unternehmen soll dabei nur für die Stadt Dortmund und ihre Beteiligungsgesellschaften tätig werden.
Der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens soll der Vorlage zufolge zunächst auf der Betreuung weniger und eher kleinerer städtischer Einrichtungen wie den
- stadteigenen Museen (Aufsichts- und Kassendienste),
- dem Theater (Pforten- und Empfangsdienst, Alarmdienst)
- sowie dem Institut für Vokalmusik („Klangvokal“) liegen;
- außerdem sollen der Schließdienst und Überwachungsaufgaben an Dortmunder Kindertagesstätten und Kindergärten übernommen werden.
Wir haben aber sehr deutlich gemacht, dass wir der in der Verwaltungsvorlage beschriebenen perspektivischen Erweiterung des Leistungsspektrums nach fünf Jahren auf das Thema „Reinigung“ ganz klar eine Absage erteilen.
⇒ Wortbeitrag des stellv. CDU-Fraktionsvorsitzenden Sascha Mader (ab Minute 1:27:00)
Berichterstattung zur Umsetzung des "Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut":
Stadt muss nicht verausgabte Mittel ans Land zurückzahlen
Wir sind überrascht, dass es nach ihrem aktuellen „Bericht zur Umsetzung des Stärkungspakts NRW“ nicht gelungen ist, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel vollständig zu verausgaben. Nur rund 4,8 Mio. Euro wurden abgerufen. Rund 3 Mio. Euro nicht verausgabter Mittel müssen dem Land erstattet werden. Im Dezember 2022 hat die CDU-geführte Landesregierung den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ angekündigt. Damit hat das Land NRW den Kommunen im vergangenen Jahr landesweit rund 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden soziale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Dortmund erhielt aus dem Topf insgesamt rund 7,8 Mio. Euro.
Den schwarzen Peter für die nicht verausgabten Mittel weist die Stadt den vom Land gesetzten Rahmenbedingungen des Stärkungspakts zu. Diese Kritik können wir nicht nachvollziehen. Merkwürdigerweise ist es anderen Kommunen sogar gelungen, Mittel, die anderen Kommunen nicht verausgaben konnten (wie Dortmund), zu beantragen und einzusetzen: Stärkungspakt NRW: 150 Millionen Euro gegen Armut | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw).
Die Stadt Dortmund konnte die Unterstützungsleistung des Landes in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen finanzieren. Gefördert werden konnten unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.
Von Anfang an musste die Verwaltung in dieser Angelegenheit zum Jagen getragen werden: Weil sich bis dahin nichts getan hatte, haben wir die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 23. März 2023 aufgefordert, endlich eine Vorlage zur Verwendung der für Dortmund aus dem Stärkungspakt vorgesehenen 7,8 Mio. Euro vorzulegen. Dies passierte "über Kopf" im Mai 2023, nachdem die Stadt am 25.4.2023 mit einer Pressemitteilung damit begonnen hatte, soziale Dienstleister darüber zu informieren, dass Mittel aus dem Stärkungspakt beantragt werden können. Im Juni gab es dann einen zweiten Förderaufruf der Stadt.
Änderung der Stellplatzsatzung: Beratung erfolgt erst in der kommenden Sitzung
Ursprünglich sollte in der Sitzung des Rates am 21. März 2024 eine Verwaltungsvorlage zur Anpassung der Stellplatzsatzung zu Gunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beraten und beschlossen werden. Die Vorberatungen in den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen haben jedoch gezeigt, dass es noch einige offene Fragen und einen entsprechenden großen Diskussionsbedarf gibt. Zwar können die Fachpolitiker der CDU-Fraktion die grundsätzliche Absicht der Verwaltung nachvollziehen, die Kosten im öffentlich geförderten Wohnungsbaum zu senken, allerdings gibt es noch einige offene Fragen. Die CDU-Fraktion hofft, dass die Antworten die Bezirksvertretungen in ihren kommenden Sitzungen erreichen werden und die Ratsgremien die Vorlage dann nach der Vorberatung in den Bezirksvertretungen behandeln können. Die Änderung bezieht sich auf die im September 2022 verabschiedete Stellplatzsatzung.
Entwicklung der Dortmunder City: Verfügungsfonds kann an den Start gehen
Die Dortmunder Innenstadt steht angesichts des Strukturwandels im Einzelhandel und den Folgen der Corona-Pandemie vor erheblichen Herausforderungen. In Reaktion darauf müssen bestehende Netzwerke genutzt, neue aufgebaut, Veränderungsprozesse aktiv begleitet und neue Impulse gesetzt werden, denn die Entwicklung der Innenstadt ist eine gemeinsame Aufgabe vieler öffentlicher und privater Akteure. Um diese Herausforderungen gebündelt anzugehen, beschloss der Rat im November 2022 die Einrichtung eines Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt, womit auch eine Forderung der CDU-Fraktion umgesetzt worden ist.
Infolge dieses Beschlusses ist die Verwaltung beauftragt worden, die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Soforthilfe in der Innenstadt vorzubereiten und dem Rat detaillierte Richtlinien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Grundidee dieses Fonds besteht darin, die Vielfalt der Akteure in die Entwicklung der Innenstadt einzubeziehen. Diese Vorlage wurde nun dem Rat in seiner Sitzung am 21. März 2024 vorgelegt und von ihm beschlossen. Mit der Einführung des Verfügungsfonds City wird das Ziel einer öffentlich-privaten Zusammenarbeit verwirklicht. Der Fonds zielt darauf ab, die aktive Beteiligung engagierter Akteure und der Bevölkerung zu fördern, private Finanzmittel zu mobilisieren und in Verbindung mit öffentlichen Mitteln die Vitalität und Attraktivität der einzelnen Stadtviertel sowie letztlich der gesamten Innenstadt zu steigern.
Der mit 90.000 Euro jährlich ausgestattete Fonds ist bis einschließlich 2027 eingerichtet. Die CDU-Fraktion begrüßt die Umsetzung des Verfügungsfonds und hofft, dass dadurch zahlreiche Projekte für das Dortmunder Stadtzentrum realisiert werden können. Aktuelle Informationen können über das Onlineangebot der Stadt Dortmund abgerufen werden.
Schulsozialarbeit: Übergangsfinanzierung für zehn Stellen beschlossen
Der Rat der Stadt Dortmund hat einer Verlängerung der Übergangsfinanzierung für die Schulsozialarbeit bis zum 31. Juli 2025 zugestimmt. Diese Entscheidung basiert auf der wachsenden Bedeutung der Sozialarbeit an den Schulen in Dortmund. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Förderprogramms "Aufholen nach Corona" zehn neue Stellen für Sozialarbeiter in Dortmund geschaffen. Die Finanzierung dieser Stellen bis zum Sommer 2024 wurde durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen sichergestellt. Andernfalls wären diese Stellen mit dem Auslaufen des Programms "Aufholen nach Corona" am 31. Juli 2023 weggefallen, da eine Anschlussfinanzierung über das Bundesprogramm "Startchancen" geplant war, dessen Umsetzung sich jedoch verzögert hat.
Nach Auffassung der Christdemokraten ist dringend erforderlich, den bereits gut qualifizierten Fachkräften eine langfristige Perspektive zu bieten, deshalb hat die CDU-Fraktion der Vorlage aus Überzeugung zugestimmt und hofft darauf, dass das Bundesprogramm "Startchancen" schnellstmöglich umgesetzt wird, um die Stellen langfristig zu sichern.
Kita-Ausbau: Steigende Preise sind eine Herausforderung, die Stadt unterstützt nach Kräften
Der Rat der Stadt Dortmund hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) beschäftigt. So stellen die steigenden Preise im Bausektor die Investoren zunehmend vor große Herausforderungen bei ihren TEK-Projekten. Die Jugendämter sind gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verpflichtet, ein bedarfsgerechtes frühkindliches Betreuungsangebot zu entwickeln. Um diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und den TEK-Ausbau nicht zu gefährden, hat der Rat der Stadt am 14. Dezember 2023 einen temporären, zusätzlichen kommunalen Zuschuss für 13 gefährdete TEK-Projekte beschlossen. Der zusätzliche kommunale Zuschuss entspricht der Differenz zwischen der jährlich steigenden landesseitigen KiBiz-Mietpauschale und 15 Euro pro Quadratmeter. Er entfällt, wenn die KiBiz-Mietpauschale 15 Euro pro Quadratmeter erreicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung der Investoren und Träger ist die erhöhte Mietpauschale auch für weitere TEK-Projekte, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, zu gewähren.
Veranstaltungen im Stadtgarten
Nach der erfolgreichen Veranstaltungsreihe im letzten Jahr sollen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Veranstaltungen im Stadtgarten stattfinden. Wir haben mit unseren Haushaltsanträgen zum „Aktionsplan Angsträume City“ und „Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten“ bereits in 2022 den Weg geebnet, dass die Attraktivität des Stadtgartens mit kulturellen Veranstaltungen hervorgehoben und gleichzeitig das subjektive Sicherheitsempfinden gestärkt wird. Somit fanden bereits in 2022 und 2023 zahlreiche Veranstaltungen – in Kooperation mit dem Theater Dortmund – statt, die nun in diesem Jahr fortgesetzt werden sollen. Hintergrund war, dass der Stadtgarten zunehmend durch die Drogen- und Obdachlosenszene, die sich jeden Tag dort aufhielt, an Aufenthaltsqualität verloren hat. Die nun erneut regelmäßig stattfindenden Kultur-Veranstaltungen sollen dazu einladen, den Stadtgarten zu nutzen als einen Ort, der zum Verweilen einlädt.
Masterplan „Kommunale Sicherheit 2.0„: Konzeption der Quartierslabore
Im Jahr 2019 wurde der erste Masterplan „Kommunale Sicherheit“ auf den Weg gebracht, der in ganz Dortmund mit zahlreichen Maßnahmen dafür sorgen sollte, dass das subjektive Sicherheitsgefühl von Bürgern und Besuchern Dortmunds gestärkt wird. Im Dezember 2023 hatte der Rat der Stadt die Fortführung des Masterplanprozesses beschlossen, um den stetigen Herausforderungen in der Stadt zu begegnen und Lösungen zu erarbeiten. Mit der Vorlage „Konzeption der Quartierslabore“ hat nun der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Konzeption der Quartierslabore zur Kenntnis genommen. Bei diesen handelt es sich um ein Beteiligungsformat für Bewohnerinnen und Bewohner in den jeweiligen Stadtbezirken, die gemeinsam mit Vertretern der Stadt in den Dialog kommen können, um hier gemeinsam zu erörtern, in welchem Bereich bzw. mit welchen Maßnahmen die öffentliche Sicherheit bzw. des Sicherheitsempfinden gestärkt werden kann. Die CDU hat den Masterplan von Anfang an unterstützt und begrüßt daher jetzt, dass dieser nun fortgesetzt wird. Denn ein Aspekt, warum eine Stadt als lebenswert bewertet wird, ist das Sicherheitsempfinden.
Verkaufsoffene Sonntage
Der Rat hat in seiner Sitzung über verkaufsoffene Sonntage beraten. Die CDU-Fraktion begrüßt diese, da dadurch neben dem Handel auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren, die aufgrund ihrer Arbeit an einem Sonntag die Möglichkeit nutzen können, mit der Familie gemeinsam einkaufen zu gehen. Somit findet am 14.04.2024 in Hörde an dem Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag statt, an dem auch das Fest „Hörder Frühling“ stattfindet. In Innenstadt-West findet dieser am 21.04.2024 statt – parallel zum E-Bike-Festival. Und in Aplerbeck können die Menschen am 05.05.2024 den „Aplerbecker Kunstfrühling“ erleben und gleichzeitig shoppen gehen.
Endlich: Ein „Gesundheitskiosk“ für Dortmund
Im August 2022 wurde auf Antrag von CDU-Fraktion - gemeinsam mit B‘90/Die Grünen - beschlossen, dass in Dortmund ein sog. Gesundheitskiosk installiert wird. Umso erfreuter sind wir nun, dass noch Mitte dieses Jahres die Eröffnung des Gesundheitskiosk im „Sozialen Zentrum Dortmund“ an der Westhoffstraße eröffnet wird.
Was ist ein Gesundheitskiosk? Ein Gesundheitskiosk bietet ein niedrigschwelliges Beratungsangebot. Das Team des Gesundheitskiosk soll vor allem koordinieren: Es geht darum, die Menschen zu informieren, welche medizinischen Leistungen es wo gibt, es geht um die Vermittlung an Sozialberatungsstellen und um die Aufklärung, wie man welche Leistungen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge erhalten kann. Wer bereits in einer Beratung oder laufenden medizinischen Behandlung steckt und Fragen dazu hat, kann diese am Gesundheitskiosk besprechen. Dadurch wachsen die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Menschen.
Gesundheitskioske gibt es bereits in Hamburg und Essen. Das nun auch in Dortmund einer installiert wird, der vor allem Familien und werdende Eltern berät, ist für die CDU ein wichtiger Baustein im sozialen Gefüge dieser Stadt.
PatientenfürsprecherInnen für die Klinikum Dortmund gGmbH
In jedem Krankenhaus gibt es eine(n) Patientenfürsprecher(in). Im Klinikum Nord war lange Jahre Barbara Menzebach für die CDU vor Ort, um sich für die Belange der Patienten einzusetzen. Als feste Instanz bildete sie dort das Bindeglied zwischen Ärzten, Krankenschwestern/-pflegern und den Patienten. Nun hat der Rat der Stadt die Nachfolgerin für Frau Menzebach, die das Amt nicht weiter ausüben wollte, gewählt: Monika Spineux, die selbst lange Jahre als Schlichterin gearbeitet hat, übernimmt nun das Amt. Wir wünschen ihr viel Erfolg und viel Freude bei der neuen und sehr wichtigen Aufgabe.
Empfehlen Sie uns!