Inhalt
- Galeria Karstadt Kaufhof: Beschäftigten Zukunftsperspektive geben. Zukunftsweisende Ideen gefragt. Kauf als Option.
- Housing First und der fehlende Wille zur Umsetzung
- Anträge und Nachfragen zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes
- Städtische Dienstleistungsgesellschaft „Service21“ ist nicht beschlossen worden
- Investitionszuschuss für das Dortmunder Klinikum
- Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
- Ausweitung der Dortmund Pass-Bezieher für CDU nicht akzeptabel
- Aufstellen von Alttextilcontainern durch gewerbliche Unternehmen - Änderung der Sondernutzungssatzung
- Ausländerbehörde am Limit
- Zum Chip-Standort Dortmund und Elmos-Verkauf nach China
Galeria Karstadt Kaufhof:
Beschäftigten Zukunftsperspektive geben. Zukunftsweisende Ideen gefragt. Kauf als Option.
Die Ruhr Nachrichten gehen in ihrer Ausgabe vom 25. März 2023 in einem ganzseitigen Artikel der Frage nach „Was wird nach einer Schließung aus dem Karstadt-Haus in Dortmund?“ und liefern gleich in der Zwischenüberschrift die Antwort: Eine Nachnutzung sei kompliziert. Beispiele aus der Region zeigten aber, dass sie möglich ist. „Vom Himmel gefallen sind die Lösungen […] allerdings nicht. Jahrelang dümpelten die Immobilien vor sich hin, waren Schandflecke mitten in der City“ (Ruhrnachrichten vom 25.03.2023).
Genau eine solche Situation wollen wir in Bezug auf den Karstadt-Standort im Herzen der Dortmunder City verhindern, im Interesse des City-Handels, im Interesse der Beschäftigten, im Interesse einer attraktiven City. Seit Bekanntwerden der neuerlichen Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof hat unsere Fraktion den Oberbürgermeister und die seiner Zuständigkeit direkt untergeordnete Wirtschaftsförderung deshalb immer wieder aufgefordert, gemeinsam mit dem Galeria Karstadt Kaufhof-Konzern und den Immobilieneigentümern aktiv an zukunftsweisenden Ideen für den Karstadt-Standort zu arbeiten, um im Falle der definitiven Schließung einen längeren, großflächigen Leerstand im Herzen der Dortmunder City mit enormer Negativwirkung für das ganze Umfeld zu verhindern. Zu unserem Befremden mussten wir in der letzten Ratssitzung feststellen, dass sich der Oberbürgermeister mitsamt einer Ratsmehrheit aus SPD, FDP/BL, Linke+ und Die Partei einen offenen und den nach unserer Überzeugung zwingend notwendigen Diskurs zur Entwicklung eines zukunftsgerichteten Nutzungskonzepts für das Karstadt-Haus weiterhin verschließt.
Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten wir zur Ratssitzung – wie in unserer Pressemitteilung vom 15.3.2023 angekündigt – einen fünf Punkte umfassenden Antrag zur Zukunft von Galeria Karstadt Kaufhof gestellt, mit folgenden Zielrichtungen:
- Oberbürgermeister und Wirtschaftsförderung sollen alles daran setzen, im Dialog mit dem Galeria Karstadt Kaufhof-Konzern und den Immobilieneigentürmern ein tragfähiges und zukunftsweisendes Nutzungskonzept für das Karstadt-Haus in bester Citylage zu entwickeln. Nach dem Motto: Die Krise als Chance nutzen, das Karstadt-Haus und damit den Citystandort weiterzuentwickeln.
- Solidarität mit den Beschäftigten und die Erwartung, dass den von den Schließungsplänen betroffenen Beschäftigten in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten eine neue Perspektive auf einen guten und zukunftsfesten Arbeitsplatz eröffnet wird.
- Einen längeren, großflächigen – es geht um rd. 21.000 Quadratmeter – Leerstand der Karstadt-Immobilie unbedingt zu verhindern.
- Für den Fall einer definitiven Schließung des Karstadt-Hauses eine Option zu haben, über einen möglichen Erwerb der Immobilie durch die Stadt Dortmund oder ein Konsortium aus Dortmunder Unternehmen und Stadt Dortmund in die Lage zu kommen, die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Karstadt-Immobilie in prominenter Lage am Westenhellweg selbst in der Hand zu haben und vorantreiben zu können.
- Finanzielle Unterstützung aus der vom Land eingerichteten Soforthilfe für Standortkonzepte zu gewinnen.
In einem beispiellosen, alle demokratischen Gepflogenheiten über Bord werfenden Vorgehen hat eine unheilige Allianz aus Oberbürgermeister, den Fraktionen SPD, FDP/BL, Linke+ und Die Partei auf Antrag der SPD beschlossen, dass sich der Rat mit dem von uns im Wege der Dringlichkeit gestellten Antrag, obwohl zuvor einvernehmlich unter Punkt 2.3 auf die Tagesordnung genommen, inhaltlich dann doch nicht „befasst“. Die Beratung und Auseinandersetzung mit den Punkten unseres Antrages ist damit auf Initiative der SPD-Fraktion auf bemerkenswerte und fragwürdige Art und Weise blockiert worden.
Dazu: Rat der Stadt Dortmund – Lokalpolitik live ab Minute 51:30
Wir halten das Vorgehen der Ratsmehrheit in der Sache für grobfahrlässig. Allein auf den Erhalt des Status quo zu setzen und auf einen positiven Ausgang des Verhandlungspokers um Mietnachlässe zu hoffen, ist zu wenig. Wenn es um die Zukunft des Karstadt-Hauses geht, darf es keine Denkverbote geben. Im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Dortmunder City und des Cityhandels muss in viele Richtungen gedacht werden. Dies wollten wir mit unserem Antrag erreichen. Die Zeit läuft, sonst gehen Anfang 2024 die Lichter im ehemals so stolzen Karstadt-Haus erst einmal aus. Dann ist es für den Plan B, über den der Oberbürgermeister aktuell noch nicht sprechen möchte, zu spät. Was fehlt ist ein wirklich tragendes Zukunftskonzept für das Karstadt-Haus. Und zwar jetzt.
Wir wollten in der Ratssitzung wissen, was es heißt, wenn der Oberbürgermeister in den Medien mit der Aussage zitiert wird, dass die Stadt bereit sei, sich in dem Haus zu engagieren (Ruhr Nachrichten vom 22.03.2023). Eine konkrete Antwort blieb der Oberbürgermeister schuldig.
zum Nachhören: Rat der Stadt Dortmund – Lokalpolitik live ab Minute 1:22:40
Housing First und der fehlende Wille zur Umsetzung
Gründlich fehlgeschlagen ist der Versuch des SPD-Oberbürgermeisters, den Vorsitzenden unserer Fraktion beim Thema „Housing First“ vorzuführen. In seiner Haushaltsrede (ab Minute 43:50) in der letzten Ratssitzung am 9. Februar 2023 hatte Dr. Jendrik Suck die Erwartungshaltung an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung formuliert, dass politische Beschlüsse zeitnah von der Verwaltung umgesetzt werden. Am Beispiel der vom Rat am 20. Mai 2021 beschlossenen Ergänzung des Dortmunder Systems der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz „Housing First“, kritisierte Dr. Suck in seiner Haushaltsrede die teilweise festzustellende Blockade- und Verweigerungshaltung bei der Umsetzung nicht beliebender Beschlüsse. Unter dem Datum des 08. März 2023 schreibt der Oberbürgermeister unserem Fraktionsvorsitzenden in einem Brief: „Sie werfen der Sozialdezernentin StR’in Zoerner und mir vor, einen Ratsbeschluss zum Thema ‚Housing First‘ nicht umzusetzen, weil der Beschluss politisch nicht beliebt. Diesen Vorwurf muss ich zurückweisen, denn er entspricht nicht der Sachlage beim Thema ‚Housing First‘.“ Das Schreiben hat der Oberbürgermeister nebst Anlagen allen im Rat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis geben lassen und ausgedrückt: „Ich muss aber davon ausgehen, dass Ihnen der komplette Sachverhalt nicht bekannt war, ansonsten hätten Sie sicher nicht von einer ‚politisch motivierten Verzögerung‘ gesprochen.“
Oh, doch, Herr Oberbürgermeister! – Wir bleiben bei unserer Feststellung dass der Wille zur erfolgreichen Umsetzung des Ratsbeschlusses zu „Housing First“ fehlt. Gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ haben wir deshalb den am 20. Mai 2021 gefassten Ratsbeschluss, dass Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz „Housing First“ zu ergänzen, noch einmal bekräftigt und die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Ratssitzung am 11. Mai 2023 endlich das überfällige Konzept für die Umsetzung von „Housing First“ in Dortmund vorzulegen und im dritten Quartal 2023 ein auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt mit zunächst 20 Wohnungen zu starten.
Zum Nachlesen: Antrag/Ratsbeschluss zum Thema „Housing First“
Zum Wortbeitrag des sozialpolitischen Sprechers unserer Fraktion Thomas Bahr:
Rat der Stadt Dortmund – Lokalpolitik live ab Minute 2:35:20
Was bedeutet Housing First?
Der Housing First-Ansatz stellt die herkömmliche Wohnungslosenhilfe auf den Kopf: Während die konventionelle Wohnungslosenhilfe den Ansatz verfolgt, Wohnungslose mit hohem Unterstützungsbedarf erst einmal wohnfähig, „housing ready“ zu machen, steht bei „Housing First“ die Wohnung als haltgebendes Element am Anfang des Verfahrens. Über die eigene, geschützte Wohnung sollen die Probleme gelöst werden, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben. Mit dem Housing First-Ansatz verbindet sich die Chance, diejenigen Wohnungslosen zu erreichen, an denen die traditionelle Wohnungslosenhilfe bisher vorbeigeht, die an der gängigen Praxis des Stufenmodells (Nachweis der Wohnfähigkeit) scheitern und deshalb nicht dauerhaft in eine Wohnung finden.
Anträge und Nachfragen zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes
Den politischen Gremien der Stadt Dortmund wird einmal im Jahr das Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit der Aufstellung dieses Jahresarbeitsprogramms werden mehrere Ziele verfolgt. So dient das Programm u. a. als Steuerungsinstruments mit einer auf objektiven Kriterien beruhenden Priorisierung von städtischen Tiefbaumaßnahmen. Gleichzeitig wird der Politik mit diesem Programm eine gute Übersicht über die aktuellen Projekte gegeben.
Das Programm erreicht die politischen Gremien in der Regel nur als Kenntnisnahme ohne gesonderte Beschlussfassung. Die Ratspolitik kann jedoch mit Blick auf einzelne Maßnahmen eine Änderung der Prioritäten fordern. So hat der Rat auf der Grundlage eines von der CDU-Fraktion initiierten gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ die Anpassung des Arbeitsprogramms hinsichtlich der Maßnahmen Saarlandstraße, Neuer Graben und Strobelallee beschlossen. Mit diesem Beschluss wird einem entsprechenden Ratsbeschluss vom 10. November 2022 noch einmal Nachdruck verliehen. Wir wollen, dass die Planungen für den Umbau der Saarlandstraße parallel zur Neugestaltung des Neuen Grabens vorangetrieben werden und für den Fall, dass die Planungskapazitäten im Tiefbauamt nicht ausreichen, im Zweifelsfall die Umgestaltung der Strobelallee zur Erlebnismeile zurückstellen.
In einem weiteren beschlossenen Antrag hat die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Beendigung der bisher üblichen Praxis, Bauvorhaben innerhalb des Wallrings wegen anstehender Großveranstaltungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, gefordert. Die Baumaßnahmen sollen künftig wie ursprünglich geplant und ohne Unterbrechung umgesetzt werden. Die beiden Fraktionen haben dieses Anliegen damit begründet, dass beispielsweise mit Blick auf die Fußball-Europameisterschaft in Dortmund sechs Spiele mit jeweils ca. 60 Tsd. Zuschauern ausgetragen werden. Die Zurückstellung oder Unterbrechung der Baumaßnahmen in der City für diese sechs Spiele führt zu erheblichen Verzögerungen bei der dringend nötigen Fertigstellung der Baumaßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Heimspielen von Borussia Dortmund teilweise noch mehr Zuschauer im Stadion und in Dortmund sind und ein Baustellenbetrieb in der City hier auch ohne Probleme möglich ist, erscheint uns die aufwendige Zurückstellung oder Unterbrechung für Großveranstaltungen nicht verhältnismäßig. Ziel muss es sein, dass die Tiefbaumaßnahmen in der Dortmunder City (beispielsweise Boulevard Kampstraße) so schnell wie möglich und ohne zwingend notwendige Unterbrechungen vorangetrieben werden. Hierbei gilt es auch zu berücksichtigen, dass durch die Verzögerungen unter Umständen der Verlust von bewilligten Fördermitteln droht.
In diesem Zuge haben wir auch einen aktuellen Sachstand zur Sanierung der Märkischen Straße angefragt. Hier spricht das Arbeitsprogramm von einer Verzögerung bzw. Rückstellung der Maßnahmen bis ins Jahr 2029. Die Ausführungen der Hintergründe bleiben jedoch sehr unkonkret.
Städtische Dienstleistungsgesellschaft „Service21“ ist nicht beschlossen worden
Zu vielen Diskussionen und Irritationen in der Stadtgesellschaft hat die Idee der Verwaltung geführt, eine gemeinsame Servicegesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund („Service21“) zu gründen. Der Unternehmensgegenstand von Service21 sieht die Erbringung hochwertiger Leistungen im Bereich Sicherheit, Reinigung, Pflege und Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen und Verkehrsmitteln aller Art sowie sonstiger Servicedienstleistungen in Dortmund und Umgebung vor. Das Unternehmen soll im Rahmen dieser Aufgaben im Wesentlichen für die Stadt Dortmund und ihre Beteiligungsgesellschaften tätig sein. Auch aus Sicht der CDU-Fraktion sind in der Vorlage der Verwaltung noch viele Fragen offengeblieben. Zu würdigen ist insbesondere die Zulässigkeit der angestrebten wirtschaftlichen Betätigung in Konkurrenz zu privaten Unternehmen (§ 107 GO NRW). Folglich hat die Politik die gesamte Vorlage in den nächsten Sitzungslauf der politischen Gremien geschoben. Vor einer Beratung, ob und in welcher Form eine entsprechende Servicegesellschaft gegründet werden könnte, werden die CDU-Politiker sich mit verschiedenen Akteuren und deren Erwartungen beraten. So wird es beispielsweise einen Austausch mit der Kreishandwerkerschaft, der Gebäudereiniger-Innung, der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer geben. Auch die Interessen der Arbeitnehmer sollen im weiteren Beratungsgang Berücksichtigung finden. Das Vorgehen der Stadtspitze bei dem gesamten Prozess stößt bei der CDU-Fraktion auf großes Unverständnis.
Investitionszuschuss für das Dortmunder Klinikum
Das Dortmunder Klinikum ist als größtes kommunales Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen von zentraler Bedeutung für die Gesundheitsversorgung in Dortmund und Umgebung. Bereits mit der Verabschiedung des Haushaltes 2023 hat der Rat einen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der einen jährlichen Investitionskostenzuschuss von 4 Mio. Euro für das Klinikum vorsieht. Eine fraktionsübergreifende Antragsinitiative hat diesen Haushaltsbegleitbeschluss nun noch einmal bekräftigt und die Bedeutung des Klinikums hervorgehoben. Die interfraktionelle Initiative ist auch vor dem Hintergrund der angekündigten Krankenhausreform entstanden und soll verdeutlichen, dass die Stadt ihre Hausaufgaben bei der Finanzierung des Klinikums gemacht hat. Gefordert sind nun Bund und Land. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist besonders erfreulich, dass sich neben der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auch die SPD-Fraktion, die Linke+ und die Partei der Antragsinitiative angeschlossen haben.
Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen landesweit rund 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehende soziale Infrastruktur zur Verfügung. Dortmund erhält aus dem Topf insgesamt rund 7,8 Mio. Euro. Wir haben die Förderung durch das Land als starkes Zeichen der Solidarität im Rat begrüßt und zum Ausdruck gebracht, dass das Land damit seiner sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet ist, gerecht wird. Die CDU-geführte Landesregierung versetzt die Kommunen mit den zusätzlichen Mitteln in die Lage, Menschen in sozialen Notlagen und die dafür bestehenden soziale Infrastruktur zu stützen.
Die Stadt Dortmund kann die Unterstützungsleistung des Landes in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.
Wir haben durchgesetzt, dass die Verwaltung dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen kurzfristig eine Vorlage zur Entscheidung über die Verwendung der Dortmund zufließenden Mittel in Höhe von rund 7,8 Mio. Euro vorlegt.
Ausweitung der Dortmund Pass-Bezieher für CDU nicht akzeptabel
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses hatte die Fraktion B‘90/Die Grünen den Antrag gestellt, dass über den Kreis der bislang Berechtigten hinaus künftig auch Bezieher von Wohngeld, Bezieher eines Kinderzuschlags, Familien/Alleinerziehende, die laut Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztag keine Beiträge zahlen müssen und Bezieher von Leistungen nach dem Bundeausbildungsförderungsgesetz ebenfalls den Dortmund-Pass in Anspruch nehmen können. Für die CDU war dies nicht akzeptabel, da wir bereits vor zwei Jahren die Verwaltung beauftragt haben, eine Familien-Karte zu erarbeiten, die allen Familien und Alleinerziehenden zugutekommt, und nicht nur denen, die Sozialleistungen/Bürgergeld beziehen.
Aufstellen von Alttextilcontainern durch gewerbliche Unternehmen
- Änderung der Sondernutzungssatzung
Dem Rat lag eine Beschlussvorlage zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund zur Regelung eines Gebührentarifs für das Aufstellen von Alttextilcontainern vor. Noch nicht durchsetzen konnten wir uns mit der Forderung, für das Aufstellen von Alttextilcontainern eine Gebühr in Höhe von 500 Euro je Alttextilcontainer und Jahr zu erheben. Damit wollten wir eine regulierende Wirkung erzielen und ein ausuferndes Aufstellen von Containern verhindern. Unser diesbezüglicher Antrag, der auch vorsieht, die Vergabe der Alttextilentsorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession zu prüfen, soll zunächst in den zuständigen Fachausschüssen des Rates beraten werden. Stattdessen hat der Rat, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, fürs Erste beschlossen, dass je Alttextilcontainer monatlich 25 Euro als Sondernutzungsgebühr zu entrichten sind.
Bis Ende 2020 hat die EDG an zuletzt 318 Depotcontainerstandorten neben Altglas- und Altpapiercontainern auch Alttextilcontainer aufgestellt. Im Zuge der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erfolgte Anfang 2022 eine Umstellung der bisherigen flächendeckenden Alttextilsammlung auf eine Sammlung an den sechs Recyclinghöfen, in karitativen Kleiderkammern sowie über die Möglichkeit der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. In der Folge beantragten mehrere gewerbliche Unternehmen Sondernutzungserlaubnisse, die aber von der Stadt abgelehnt wurden. Dagegen ist ein gewerbliches Unternehmen gerichtlich erfolgreich vorgegangen. Aktuell liegen dem Ordnungsamt Anträge für das Aufstellen von Alttextilcontainer an rund 150 Standorten vor, zumeist in unmittelbarer Nachbarschaft zu Depotcontainerstandorten der EDG.
Ausländerbehörde am Limit
Bei einem gemeinsamen Besuch bei der Ausländerbehörde haben sich die Fraktionen von CDU und B‘90/Die Grünen einen Überblick über die umfangreiche Arbeit verschaffen können.
Noch nie haben sich mehr Menschen an die Ausländerbehörde gewandt als jetzt. Oftmals muss die Ausländerbehörde die Identifikations- und Abschlussunterlagen sowie biometrische Daten für jeden Vorgang neu aufnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit B‘90/Die Grünen im Beschwerdeausschuss prüfen lassen, inwiefern auf freiwilliger Basis diese Daten gespeichert und zwischen den Behörden ausgetauscht werden können, um die Termindichte zu verringern. Darüber hinaus haben wir auch die Verwaltung gebeten, Vor-schläge zu unterbreiten, wie die Anzahl der Beschäftigten in der Ausländerbehörde erhöht werden kann, um die hoheitlichen Aufgaben schneller erledigen zu können.
120.000 Menschen in Dortmund haben keinen deutschen Pass. Die Ausländerbehörde ist für viele von ihnen die erste Adresse in der Dortmunder Stadtverwaltung. Die Ausländerbehörde führt hierbei hoheitliche Aufgaben aus wie z.B. Einbürgerungen, Visa-Angelegenheiten für Studierende und Fachkräfte oder auch die Aufenthaltsbeendigung.
Zum Chip-Standort Dortmund und Elmos-Verkauf nach China
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. November 2022 mit breiter Mehrheit eine von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen initiierte Resolution zur Unterbindung des Verkaufs der Elmos-Chipfertigung nach China beschlossen. Die Resolution begrüßt die Untersagung der Resolution ausdrücklich und richtet sich an die Bundesregierung. Diese wird aufgefordert, den Chip-Standort Deutschland besser zu schützen. Mit großer Verwunderung und Irritation hat die CDU-Fraktion nun zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister sich geweigert hat, den Resolutionstext an die Bundesregierung weiterzuleiten, obwohl dies eigentlich seine Pflicht als Vorsitzender des Rates gewesen wäre. Die Begründung des Oberbürgermeisters in der Ratssitzung, dass der Resolutionstext eine andere Stoßrichtung habe als seine eigene zuvor an die Bundesregierung übermittelte Position ist für die CDU-Ratspolitiker nicht nachvollziehbar. Begründet wird die Nichtausführung des Ratsbeschlusses auch damit, dass dieser einem ebenfalls beschlossenen Resolutionstext der SPD-Fraktion widerspricht. Auch diese Begründung ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, da dieser Antrag eine ähnliche Stoßrichtung verfolgt wie der CDU-Text. Nach Auffassung der CDU-Fraktion steht dem Oberbürgermeister eine inhaltliche Bewertung von Ratsbeschlüssen ebenso wenig zu wie eine Verweigerung der Umsetzung dieser.
Empfehlen Sie uns!