Nach nunmehr 10 Jahren ist es geschafft – die Ehrenamtskarte wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 8. Mai 2018 mit großer Mehrheit beschlossen werden. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten ebnet den Weg dafür. Die Ausschussvorsitzende, Christiane Krause, zeigt sich überglücklich. Ihr jahrelanger Einsatz für die Einführung der Ehrenamtskarte schreibt nun Erfolgsgeschichte.
Hier der Antrag:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und Die Linke&Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar 2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
- Der Rat ist der Auffassung, dass es auch eine Wertschätzung derjenigen ehrenamtlich Tätigen geben soll, die die Bedingungen der Ehrenamtskarte NRW nicht oder nur teilweise erfüllen. Das betrifft insbesondere diejenigen, die weniger als fünf Wochenstunden ehrenamtlich tätig sind. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür entsprechende Vorschläge vorzulegen.
- Viele Ehrenamtliche investieren in ihre Tätigkeit neben ihrer Zeit auch private finanzielle Mittel zum Beispiel für Fahrtkosten etc. Die FreiwilligenAgentur Dortmund erhält deshalb zusätzliche Gelder in Höhe von 25.000 Euro p.a., die unbürokratisch an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige ausgezahlt werden können. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
- Die Verwaltung wird um Evaluierung und jährliche Berichterstattung gebeten
- wie viele Ehrenamtskarten beantragt und ausgegeben wurden und wie sich Dortmund im Vergleich zu den anderen teilnehmenden NRW-Kommunen darstellt,
- an wie viele Berechtigte, für welche und für wie viele Fälle sowie in welcher Gesamtsumme Mittel von der FreiwilligenAgentur ausgezahlt wurden.
Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse sind die Mittel der FreiwilligenAgentur anzupassen. Die Höhe wird in den jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt.
Begründung:
Die Ehrenamtskarte NRW soll das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig fördern. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für diesen freiwilligen Einsatz. Die Ehrenamtsarte NRW ist für den Inhaber mit verschiedenen Vergünstigungen verbunden und wird mittlerweile von mehr als 230 Kommunen ausgegeben. Zu einer möglichen Einführung wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Anträge und Anfragen in die zuständigen Fachausschüsse eingebracht, zuletzt hatte der
Seniorenbeirat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund empfohlen.
Die Voraussetzungen zur Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund (Vergabekriterien, Gültigkeitsdauer etc.) orientieren sich an den vom Land vorgegebenen Kriterien, siehe
www.ehrensache.nrw.de
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Unterstützungsleistungen (fachliche Beratung, Anschubfinanzierung etc.) vom Land NRW abzurufen.
Die Verwaltung soll ein Umsetzungskonzept für Dortmund erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Bei der Einführung ist darauf zu achten, keine Doppelstrukturen einzuführen.
Neben verschiedenen städtischen Institutionen sollen Partner aus den Bereichen Kultur, Vereine, Einzelhandel und öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: LWL, DASA) geworben werden, die den Ehrenamtskarten-Inhaber*innen Leistungen/Vergünstigungen zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, wie die Ausgabe der Karte an Berechtigte erfolgen
könnte.
Über die Leistungen der Ehrenamtskarte NRW hinaus stellt die Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von 25.000 Euro p.a. für die FreiwilligenAgentur zur Verfügung. Diese Mittel sollen zweckgebunden an engagierte Bürger, kleine Sportvereine, Selbsthilfegruppen etc. zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgezahlt werden. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. So kann verhindert werden, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zur aufgewendeten Zeit auch noch eigenes Geld im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aufbringen müssen.
Als Beispiel für diese zusätzliche Möglichkeit der Förderung des Ehrenamtes dient der Förderfonds der Stadt Essen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auch für die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen ein Konzept zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Empfehlen Sie uns!