Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie: luca-App

08.12.2020

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen.

  1. Wie beurteilt das Gesundheitsamt die Smartphone-App „luca“?
  2. Wie schätzt das Gesundheitsamt das Potenzial der App zur Vereinfachung und Beschleunigung von Kontaktnachverfolgungen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen ein?
  3. Welche Umstrukturierungen in personeller und organisatorischer Hinsicht wären innerhalb der Verwaltung notwendig, damit das Gesundheitsamt die Vorteile der App gezielt nutzen, verfügbare Daten bei Betreibern anfragen und verarbeiten kann?
  4. Sind derartige verwaltungsinterne Umstrukturierungen aus Sicht des Gesundheitsamtes zeitnah realisierbar?
  5. Inwiefern könnte die Nutzung der App personelle Kapazitäten, die derzeit durch die zeitaufwendige Praxis der „manuellen“/ telefonischen Kontaktnachverfolgung gebunden werden, freisetzen bzw. städtisches Personal zu entlasten?
  6. Sind organisatorische Vorbereitungen mit dem Ziel eines Testbetriebes der App „luca“ in Dortmund durch das Gesundheitsamt bereits angelaufen? Wenn ja, welche Vorbereitungen sind das?

Begründung

Die seit kurzem verfügbare Smartphone-App „luca“ ist eine Art digitales Kontakttagebuch. Sie soll der bislang üblichen, personal- und zeitaufwändigen Praxis der „manuellen“ Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen durch die Gesundheitsämter eine digitale Alternative zur Seite stellen. Zugleich wird die herkömmliche, teilweise chaotische Praxis der Datensammlung über ausgedruckte Adresslisten durch ein zeitgemäßes, digitales Format ergänzt. Die luca-App stellt keine Konkurrenz zur bekannten Corona-Warn-App dar, sondern ist eine Ergänzung, die auf eine Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung
abzielt.

Über die luca-App können NutzerInnen ihre Anwesenheit in gastronomischen Lokalitäten oder bei kulturellen Veranstaltungen durch das Scannen eines QR-Codes dokumentieren. Diese Dokumentation geschieht unter strenger Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Erfordernisse: Nur das Gesundheitsamt kann (und auch nur nach Freigabe der Check-in Datensätze der Betreiber), den persönlichen QR-Code entschlüsseln und betroffene Personen über einen möglichen Kontakt zu einer infizierten Person informieren. Nach spätestens 30 Tagen werden die Check-ins wieder gelöscht.

Da Restaurants, Bars und Clubs derzeit geschlossen sind und keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, sollte die Zeit genutzt werden, um die Wiederöffnung dieser Branchen bestmöglich vorzubereiten. Dabei sollten alle verfügbaren Möglichkeiten und Alternativen in Betracht gezogen und eingängig geprüft werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung/ das Gesundheitsamt daher, eine Einschätzung zum Potenzial der App abzugeben.