Blick auf den Rat am 27. Juni 2024

06.07.2024

Inhaltsübersicht

 

Nach interfraktionellen Gesprächen: Grundsatzbeschluss zum ÖPNV gefasst

Am 27. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss zur Einführung der Innovationslinie 400 sowie zur Anpassung des Innenstadt-Busnetzes gefasst. Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, die Einführung der Innovationslinie 400 vorzubereiten. Der jetzt gefasste Beschluss bedeutet die erfolgreiche Umsetzung unseres Antrages zum städtischen Haushalt 2022 „ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovationslinie 400“.

Die Innovationslinie 400 ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts „Dortmund.Mobil 2030“. Mit der Einführung dieser Ring-Buslinie wird eine grundlegende Neugestaltung des Busnetzes in der Innenstadt angestrebt. Die Linie soll mit Elektro-Bussen betrieben und mittelfristig digital gesteuert werden, was einen dynamischen Fahrplan ermöglichen soll. Statt fester Abfahrtszeiten wird ein 10-Minuten-Takt in Bezug auf die vorherige Abfahrt etabliert. Die Haltestellen werden mit dynamischen Fahrgastinformationssystemen ausgestattet, um präzise Auskünfte zu geben. Zudem wird ein barrierefreier Zugang an den Haltestellen vorausgesetzt.

Möglich wurde der Grundsatzbeschluss durch den Verkauf des 36-Prozent-Anteils der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) am Essener Energiekonzern STEAG. In intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen den Ratsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie dem Vorstand von DSW21 und dem Oberbürgermeister wurde entschieden, wie der Erlös aus dem STEAG-Verkauf zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stärkung von DSW21 eingesetzt wird. Das Ergebnis dieser Gespräche ist ein fraktionsübergreifender Konsens, der die Stärkung von DSW21 und spürbare Verbesserungen im ÖPNV-Angebot beinhaltet.

Eine dieser Maßnahmen ist die Innovationslinie 400, die als neue Ring-Buslinie eine grundlegende Neugestaltung des Busnetzes in der Innenstadt ermöglichen soll. Eine weitere Maßnahme ist der CityTaktPlus, der eine Taktverdichtung der Stadtbahnen auf den stark frequentierten Abschnitten "Hörde - City - Fredenbaum" und "City - Hafen" ermöglicht, unterstützt durch neu angeschaffte Stadtbahnen. Als dritte Maßnahme soll das Konzept DOnight die nächtlichen ÖPNV-Angebote mit NachtExpress-Linien und Stadtbahnen optimieren. Die ersten Umsetzungsschritte sollen bereits im Sommer 2024 erfolgen und bis Mitte 2025 weitgehend abgeschlossen sein.

Die CDU-Fraktion begrüßt diese zukunftsweisenden Schritte und sieht in der Innovationslinie 400 einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung des ÖPNV in Dortmund.

 

CDU-Fraktion begrüßt Entwurfsplanung für Grünen Ring Westfalenhütte

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Entwurfsplanung der Arbeitsgemeinschaft Atelier Loidl Berlin und Greenbox Landschaftsarchitekten Köln zum „Grünen Ring Westfalenhütte“ zur Kenntnis genommen. Die Vorlage zum Baubeschluss wird den politischen Gremien im Herbst 2024 zur Entscheidung vorgelegt. Die CDU-Fraktion zeigt sich erfreut über die vorgestellten Unterlagen.

Vor über 20 Jahren wurde die Eisen- und Stahlproduktion auf dem Gelände der Westfalenhütte eingestellt. Seitdem sind mehrere großflächige Gewerbeansiedlungen entstanden oder in Planung, die zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen. Zudem wird ein Wohnquartier mit rund 800 Wohneinheiten entstehen. Der Grüne Ring wird das gesamte Areal als etwa 35 Hektar großen Park umgeben und dient als neue Freizeit- und Erholungsmöglichkeit sowie zur Verbesserung des Stadtklimas.

Die Landschaft wird naturnah gestaltet, mit lebendigen Hotspots wie einem großen Spielplatz und Sportbereich im Süden sowie ruhigen, beschaulichen Bereichen. Drei aufgeschüttete Hügel im Park werden durch Großmöbel zum Verweilen einladen.

Die CDU-Fraktion sieht in diesem Projekt eine wertvolle Bereicherung für die Stadt und unterstützt die Umsetzung der Planungen. Weitere Informationen und ein Video der öffentlichen Vorstellung der Planungen vom 21.02.2024 sind auf der städtischen Homepage verfügbar.

 

Verbesserungen am Phoenix-See:
Fußwege werden gepflastert

Der Dortmunder Phoenix-See, mit seinem separaten Rad- und Fußwegsystem, hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Ziel für Radfahrer und Spaziergänger entwickelt. Eine häufige Kritik war jedoch, dass die Fußgängerwege, im Gegensatz zu den asphaltierten Radwegen, bisher nur geschottert waren. Dies soll sich nun ändern: Am 27. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die Fußgängerwege zu pflastern. Die bisherige Schotterdecke wird durch ein gleichfarbiges Pflaster ersetzt. Hinsichtlich der Hitzeentwicklung auf der Oberfläche ergeben sich keine Unterschiede. Auch das Oberflächenwasser wird wie bisher in die Seitenbereiche abgeleitet. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich und hat in der Ratssitzung zugestimmt.

Seit seiner Eröffnung vor 13 Jahren hat sich der Phoenix-See zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt, das Besucher weit über die Stadtgrenzen hinaus anzieht. Mit der geplanten Pflasterung der Fußwege wird der See noch attraktiver für Spaziergänger und Touristen.

Hintergrund:

Der Phoenix-See ist ein künstlich angelegter, etwa 24 Hektar großer See auf dem ehemaligen Stahlwerksareal Phoenix-Ost in Dortmund-Hörde. Er steht exemplarisch für den erfolgreichen Strukturwandel in Dortmund und im Ruhrgebiet. Zusammen mit dem umliegenden Areal bildet der Phoenix-See ein modernes Wohn- und Naherholungsgebiet mit vielfältiger Gastronomie und Gewerbebebauung.

 

Dringende Sanierung der Märkischen Straße:
CDU-Fraktion erfolgreich

Die Märkische Straße, eine der wichtigsten Verkehrsadern in die Dortmunder Innenstadt, benötigt dringend eine umfassende Sanierung. Diese Maßnahme war bereits im Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das Jahr 2022 als vorrangig vorgesehen. Eine Entscheidung des Oberbürgermeisters führte jedoch zur Herausnahme der Sanierung aus dem Programm, wodurch der Stadt Fördermittel in Millionenhöhe entgingen. Auf Initiative der CDU-Fraktion und der Grünen setzte sich der Rat erneut für eine schnellstmögliche Instandsetzung der Märkischen Straße ein und fasste einen entsprechenden Beschluss, der die Verwaltung zum Handeln aufforderte.

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion hat der Rat der Stadt Dortmund nun die Erneuerung der Fahrbahndecke der Märkischen Straße noch in diesem Jahr beschlossen. Der erste Bauabschnitt, der sich von Neutor bis zur B1 erstreckt, soll bereits im September an den Wochenenden instandgesetzt werden. Der zweite Bauabschnitt, der von der B1 bis Auf’m Brautschatz reicht, wird von Oktober 2024 bis Mai 2025 grundsaniert.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die dringend notwendige Sanierung nun endlich durchgeführt wird. Gleichzeitig erinnert sie an die Diskussionen des vergangenen Jahres, als die Ratsmitglieder aus der Presse erfuhren, dass der Oberbürgermeister die Sanierung zurückgestellt hatte und eine Umsetzung erst für Ende der 2020er-Jahre vorgesehen war.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion hätte diese Sanierung schon früher erfolgen können und dabei sowohl Geld als auch Aufwand gespart werden können, wenn der Oberbürgermeister die Maßnahme nicht verzögert hätte. Aufgrund dieser Verzögerung muss der erste Bauabschnitt nun vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden. Für den zweiten Bauabschnitt prüft die Verwaltung weiterhin die Möglichkeit einer Förderung. Die CDU-Fraktion hofft, dass zumindest hier eine Teilförderung möglich ist, um die finanziellen Belastungen für die Stadt zu minimieren.

Die CDU-Fraktion bedauert die entstandenen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten, ist jedoch froh, dass die Sanierung der Märkischen Straße nun endlich umgesetzt wird. Sie wird weiterhin darauf achten, dass solche wichtigen Infrastrukturprojekte künftig zügig und effizient vorangetrieben werden.

 

CDU-Fraktion setzt sich erfolgreich für Denkmalschutz des Althoffblocks ein

Erfolgreich haben wir uns in der letzten Ratssitzung mit einem Antrag dafür eingesetzt, den Althoffblock unter Denkmalschutz zu stellen. Ziel des auf unsere Initiative gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Antrags ist die Aufstellung einer sogenannten Denkmalbereichssatzung für das Gebäudeensemble des Althoffblocks. Unser Antrag fand im Rat eine breite Mehrheit.

Der Althoffblock, ein architektonisches Juwel im Herzen des Kreuzviertels, hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Errichtet zu Beginn des 20. Jahrhunderts, spiegelt das Ensemble die Baukultur der späten Gründerzeit wider und ist ein wertvolles Zeugnis dieser Epoche. Seine Fassaden erzählen Geschichten aus einer Zeit, als Dortmund sich in einer Phase rasanten Wachstums und architektonischen Aufschwungs befand. Mit der Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung wird das Erscheinungsbild des Althoffblocks inklusive der Freiräume, Freiflächen und Sichtbezüge unter Schutz gestellt. Damit wird sichergestellt, dass zukünftige Generationen die Möglichkeit haben, die Geschichte und die Schönheit dieses besonderen Ortes zu erleben und zu schätzen. Mit der von uns geforderten ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Denkmalbereichssatzung tritt kraft Gesetzes eine vorläufige Unterschutzstellung des Denkmalbereichs in Kraft.

Die CDU-Fraktion freut sich über die breite Unterstützung für diesen Antrag und sieht darin einen Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen der CDU-Ratsfraktion und der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West, die sich in der letzten Bezirksvertretungssitzung mit einen am Ende von fast allen Bezirksvertretungsfraktionen gemeinsam getragenen Antrag zur Unterschutzstellung des Althoffblocks ebenfalls für den Erhalt des Erscheinungsbildes dieses außergewöhnlichen Gebäudeensembles eingesetzt hatte.

 

Rat beschließt Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums:
CDU-Fraktion unterstützt Maßnahme

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, das Phoenix-Gymnasium baulich zu erweitern und das bestehende Gebäude anzupassen. Für die Erweiterung wird die Fläche des ehemaligen Autohandels an der Faßstraße genutzt. Diese Fläche war ursprünglich für den Stadteingang Hörde vorgesehen.

Die bauliche Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums ist notwendig geworden, da der Rat der Stadt Dortmund bereits 2019 auf Basis der Schulentwicklungsplanung 2018-2023 die Erhöhung der Zügigkeit von vier auf fünf Klassen beschlossen hat. Zudem wurden zusätzliche Kapazitäten für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) vorgesehen.

Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 und 2020/2021 wurden mobile Raumeinheiten aufgestellt, um den dringenden Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen zu decken. Die Projektentwicklung zeigte jedoch, dass das vorhandene Grundstück nicht ausreichend Platz für eine dauerhafte bauliche Erweiterung bietet.

Angesichts der prominenten Lage dieser Fläche legt die CDU-Fraktion großen Wert auf eine hochwertige architektonische und städtebauliche Lösung. Die CDU-Fraktion hat der Vorlage daher gerne zugestimmt und betont die Bedeutung einer ansprechenden Gestaltung des neuen Gebäudekomplexes.

Mit dieser Entscheidung wird nicht nur dem wachsenden Bedarf an Schulplätzen am Phoenix-Gymnasium Rechnung getragen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in Dortmund gemacht. Die CDU-Fraktion freut sich über die zukünftige Entwicklung und die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern optimale Lernbedingungen zu bieten.

 

CDU-Fraktion kritisiert neue Regelung der Elternbeiträge als ungerecht

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Rat der Stadt Dortmund eine Neufassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote beschlossen. Anlass für diesen Beschluss war ein Haushaltsantrag der SPD-Fraktion, der vorsieht, dass Familien mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 42.000 Euro von der Beitragspflicht befreit werden (bisher lag die Grenze bei 36.000 Euro).

Um diese Befreiung der unteren Einkommensgruppen zu finanzieren, steigen nun die Beiträge für andere Einkommensgruppen ab 42.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion greift diese Umverteilung zu weit und konterkariert die Grundzüge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Zwar sieht das KiBiz eine soziale Staffelung vor, jedoch verwässert der neue Beschluss diesen gesetzlichen Grundsatz, indem die Grenze der Beitragsbefreiung immer weiter verschoben wird und die Erhöhung zu einem Großteil die Mitte der Gesellschaft trifft.

Die CDU-Fraktion betont, dass es gerechtere Entlastungswege gibt. So können auf Antrag Beiträge ganz oder teilweise erlassen werden; es gibt die Geschwisterkindregelung und die letzten beiden Kita-Jahre sind ohnehin beitragsfrei.

Die CDU-Fraktion erinnert zudem daran, dass die Verwaltung selbst das Prinzip „Beitragsfreiheit für die einen und höhere Gebühren für die anderen“ als ungerecht ansieht. Auf der letzten Seite der Beschlussvorlage wird betont, dass ein Beitragsausfall durch die Befreiung sozial schwacher Familien nicht zu Lasten der leistungsstärkeren Beitragspflichtigen gehen darf.

Durch den Ratsbeschluss werden viele Familien künftig höhere Beiträge zahlen müssen, was die CDU-Fraktion als unfaire Belastung empfindet.

 

Nein zur Prüfung sozialer Erhaltungssatzungen:
Investitionen in attraktiven Wohnraum für alle dürfen nicht ausgebremst werden.

Wir wollen attraktiven Wohnraum für alle in allen Lagen unserer Stadt. Wir wollen nicht diejenigen ausbremsen und mit bürokratischen Genehmigungsverfahren gängeln, die bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen und in lebenswerte Quartiere und zeitgemäß ausgestattete Wohnungen zu investieren. Deshalb haben wir uns im Rat als einzige Fraktion entschieden gegen die von der Verwaltung gewollte Prüfung ausgesprochen, ob es in Dortmund Gebiete gibt, in denen die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen erfüllt sind.

Nach § 172 BauGB kann eine soziale Erhaltungssatzung dann erlassen werden, wenn wegen der baulichen Aufwertung eines Gebietes die Gefahr der Verdrängungvon einkommensschwächeren Bewohnern und damit einer Strukturveränderung der derzeitigen Wohnbevölkerung besteht. Anhaltspunkte für eine solche Gentrifizierung, d. h. für eine Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung durch „Luxusmodernisierungen“ sind für uns in Dortmund nicht erkennbar.

Gerade in einer Zeit, in der Investitionen zur Schaffung attraktiven Wohnraums wegen hoher Baukosten und steigender Bauzinsen ins Stocken geraten sind, bedeutet der Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen ein zusätzliches Investitionshemmnis: Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung unterliegt grundsätzlich erst einmal jede einzelne aufwertende Maßnahme einem Genehmigungsvorbehalt, egal, ob es sich um vermieteten, leerstehenden oder selbst genutzten Wohnraum handelt. Notwendige Modernisierungen dürfen nach unserer Auffassung nicht durch das baurechtliche Instrument der Erhaltungssatzung ausgebremst werden. Wir haben Vertrauen in die Eigentümerinnen und Eigentümer, dass sie dabei sozial verantwortlich vorgehen. Unsere Argumente hat der stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecher unserer Fraktion Uwe Waßmann für uns im Rat in seinem Wortbeitrag auf den Punkt gebracht: 27. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund - Lokalpolitik live (27. Juni 2024), ab Minute 49:00

 

Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln

Wir wollen die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in unserer Stadt fördern und dadurch den Wohlstand in unserer Stadt sichern. Für dieses Ziel benötigen wir ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Wirtschaftsflächenangebot. Allerdings sind die Wirtschaftsflächenressourcen unserer Stadt so gut wie aufgebraucht. Deshalb müssen neue gewerbliche Flächen müssen erschlossen werden. Auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Das bedeutendste Projekt dieser Art ist der newPark in Datteln, zu dem uns in der letzten Ratssitzung eine von unserer Fraktion beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages der „newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (newPark GmbH) vorlag. Die Stadt Dortmund erhöht ihre Beteiligung an der newPark GmbH auf 36,2 % und stärkt damit ihre Position innerhalb der Gesellschaft, an der neben Dortmund die Städte Datteln und Olfen, der Kreis Recklinghausen und die dem Land gehörende Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN beteiligt sind. Nach Abschluss der Planungsphase beginnt nun die Erschließungsphase des newPark, der mit 156 ha vermarktbarer Fläche das größte Industrie- und Gewerbeareal im Ruhrgebiet und Westfalen ist (Gesamtfläche: 290 ha) und zu einem Modellstandort für wachstumsstarke Branchen aus der Umweltwirtschaft (GreenTech) und der vernetzten digitalisierten Produktion (Industrie 4.0) entwickelt werden soll. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag wird im interkommunalen Vertrag ein Vorteilsausgleich vereinbart, der die Beteiligung der kommunalen Gesellschafter an den der Stadt Datteln von den Unternehmen, die sich im newPark angesiedelt haben, zufließenden Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für die Dauer von max. 25 Jahren vorsieht.

 

Budgethoheit des Rates geschützt:
Neue Stellen dürfen erst nach Ratsbeschluss besetzt werden.

Mit dem Beschluss der Vorlage zur „Vorgehensweise zur Besetzung von Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan“ haben wir bei Stellenbesetzungsverfahren Leitplanken eingezogen, mit denen wir die in der Gemeindeordnung verankerte Budgethoheit des Rates sicherstellen. Diese wurde in Personalfragen immer wieder ein Stück weit ausgehebelt.

Mit dem Stellenplan beschließt der Rat wie viele Stellen besetzt werden dürfen. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass neue Planstellen, die der Rat noch gar nicht beschlossen hatte, von der Verwaltung bereits im „Vorgriff auf den Stellenplan“ besetzt wurden. So z. B. zuletzt im aktuellen Haushaltsjahr im Dezernat des Oberbürgermeisters in Bezug auf mehrere Stellen geschehen.

Die Personalkosten sind neben den Transferaufwendungen der größte Kostenblock des städtischen Haushaltes. Deshalb haben wir die Verwaltung in den letzten Haushaltsberatungen beauftragt, im 2. Quartal 2024 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie „Vorgriffsbesetzungen“ zukünftig ausgeschlossen werden können, ohne in eine Situation zu kommen, dass notwendig einzurichtende Stellen über Monate nicht besetzt werden, weil der Rat den Stellenplan für das künftige Haushaltsjahr noch nicht beschlossen hat. Einverstanden sind wir mit dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung, der uns zur letzten Ratssitzung vorlag und das Letztentscheidungsrecht des Rates schützt, indem es künftig keine Vorgriffsbesetzung mehr geben wird, ohne dass der Rat diese zuvor beschlossen hat.

 

„Einer für Alle“:
Umsetzung von OZG-Leistungen

Unser Ziel ist es, Behördengänge so weit wie möglich zu digitalisieren und dadurch den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verbessern. Um die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu beschleunigen sowie kostengünstig und ressourcensparend voranzutreiben, haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen durchgesetzt, dass grundsätzlich von der Möglichkeit der Nachnutzung von Onlinediensten Gebrauch gemacht wird, die andere nach dem Modell "Einer für Alle" (EfA) entwickelt haben. „EfA“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Abweichungen von dem Prinzip (Eigenentwicklung/Beschaffung) soll es künftig nur noch in begründeten Einzelfällen geben, die dem Ausschuss für Digitalisierung zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Wir versprechen uns vom dem EfA-Prinzip einen spürbaren Schub für die Digitalisierung der Verwaltungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft.

 

Drogenkonsumraum und Sicherheit in der Stadt Dortmund

Zur letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses wollte die CDU-Fraktion von der Verwaltung wissen, ob es bereits Ergebnisse zur Standortsuche für den Drogenkonsumraum gibt. Denn die Politik hatte bereits im letzten Jahr Oktober beschlossen, dass ein neuer Standort für den jetzigen Drogenkonsumraum am Grafenhof gesucht werden soll, da es trotz aller Maßnahmen immer noch zu Beeinträchtigungen für Gewerbetreibende und Anwohner kommt. Laut Verwaltung sollen der Politik nach der Sommerpause erste Vorschläge vorgelegt werden.

Auch wollte die CDU wissen, ob der Sicherheitsdienst, der jetzt schon den Stadtgarten und den Theatervorplatz in den Abend- und Nachtstunden bestreift, auch die Wißstraße mit in den Blick nehmen kann. Denn – laut Auskunft der Gewerbetreibenden kommt es gerade in diesem Bereich und am Alten Markt zu erheblichen Störungen durch drogenkonsumierende Menschen. Leider ist das aber nicht möglich, so dass die CDU andere Optionen prüfen lassen will.

 

Alttextilsammelcontainer auf öffentlicher Wegefläche

Mit Vorlage zu „Alttextilsammelcontainern auf öffentlicher Wegefläche“ hat der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung die Gesamtzahl der Alttextilsammelcontainer im Stadtgebiet Dortmund festgelegt. Wichtig hierbei war der Politik, dass die Container auf maximal 300 begrenzt werden, damit das Stadtbild Dortmunds nicht durch wahllos aufgestellte Altkleidercontainer verunstaltet wird. Künftig stehen die Alttextilsammelcontainer an den bereits vorhandenen Wertstoffsammelinseln für Altglas und Altpapier der EDG. Somit ist gesichert, dass auch künftig die Menschen ihre Altkleider wohnortnah noch einer weiteren Verwendung zuführen können.

 

Veranstaltungsreihe "STADTGARTENKULTUR"

Ebenfalls im Beschwerdeausschuss hat die Politik einen mündlichen Bericht zur Kenntnis genommen, der über die Veranstaltungsreihe „Stadtgartenkultur“ ausgeführt hat. Politik hatte mit der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse „Aktionsraum Angsträume City“ und „Attraktivität und Sicherheit im Stadtgarten“ auch die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfinden in den Fokus gerückt. Mit der kulturellen Veranstaltungsreihe wird dazu beigetragen, dass die Aufenthaltsqualität im Stadtgarten erzeugt und verstärkt wird. Die Grünanlage in der City Dortmunds hat sich leider auch als Treffpunkt der Drogen- und Obdachlosenszene etabliert. Umso wichtiger ist es, dass durch künstlerische Veranstaltungen eine positive Belebung der Parkanlage stattfindet.

Nach einer Pause während der Euro 2024 werden vier künstlerische Veranstaltungen im Stadtgarten stattfinden.

 

Kinderärztliche Versorgung

Im letzten Sozialausschuss hatte die CDU-Fraktion die Problematik der fehlenden kinderärztlichen Versorgung in Dortmund aufgegriffen. Unter anderem wollten wir von der Verwaltung wissen, ob es Gespräche zwischen dem Gesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung über den nicht gedeckten Bedarf in Dortmund gibt. Und auch, ob seitens des Gesundheitsamtes bereits Maßnahmen stattfinden, damit dem Fehlbedarf kinderärztlicher Versorgung entgegengewirkt wird. Dem Gesundheitsamt ist bewusst, dass es einen Fehlbedarf kinderärztlicher Versorgung in Dortmund gibt und es arbeitet bereits an Lösungen. Teilweise bekommen Eltern keine Termine mehr für ihre Kinder und sehen als einzigen Weg nur noch die Notaufnahme im Klinikum Dortmund. Dieser für alle unbefriedigender Zustand muss schnellstens behoben werden.

 

Eine Strategie für alle Museen!
Dortmund erhält endlich Museumsentwicklungsplan.

Dem Kulturausschuss lag zur letzten Sitzung endlich der von uns angestoßene Museumsentwicklungsplan für Dortmund vor. Mit diesem strategischen Plan wird eine zukunftsweisende Richtung für alle städtischen Museen eingeschlagen, um deren Attraktivität und Bedeutung für alle Menschen in Dortmund und die Gäste der Stadt weiter zu stärken.

Das museale Angebot in Dortmund ist vielfältig: Kunst und Kultur, die Geschichte des Fußballs, Dortmunder Biertradition, die Schulgeschichte Westfalens und natürlich: Industriekultur, aber auch Museen für Kinder, Gedenkstätten und vieles mehr. Ihre Weiterentwicklung braucht vorausschauende Planung. Aus diesem Grund haben wir unter dem Titel „Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft“ im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 einen Museumsentwicklungsplan beauftragt, der nun endlich für 29 Einrichtungen vorliegt.

Der Museumsentwicklungsplan, der nach intensiver Planung und enger Zusammenarbeit mit Museen und Kulturinstitutionen erstellt wurde, konzentriert sich auf drei zentrale Zukunftsthemen: Digitalisierung, Teilhabe und Nachhaltigkeit. Diese Themenbereiche werden die Basis für die strategische Ausrichtung und die zukünftigen Maßnahmen in den Museen der Stadt bilden.

Die abwechslungsreiche und vielseitige Museumslandschaft unserer Stadt ist ein kultureller Schatz mit Potenzial. Dies wird mit dem nun vorliegenden Museumsentwicklungsplan untermauert. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Idee der dauerhaften Etablierung einer „Museumsmeile“ in der Dortmunder City als neue Kulturmarke umgesetzt wird und im Zuge dessen auch die Erweiterung der Dortmunder Museumslandschaft um ein „Haus der Dortmunder Geschichte“, das derzeit im Löwenhof geplant ist, endlich Realität wird. Unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte bietet der Museumsentwicklungsplan klare Visionen und konkrete Maßnahmen, die für unsere städtischen Museen eine starke und gemeinsame Grundlage für die kommenden Jahre schaffen.

Der Museumsentwicklungsplan schlägt mehrere konkrete Maßnahmen vor, zum Beispiel die Weiterentwicklung des Hoesch-Museums zu einem eigenständigen Stadtteilmuseum, den Aufbau einer museumseigenen Belegschaft mit Kassen- und Aufsichtskräften (Museumsservice) oder auch die Verstärkung des Bereichs Bildung und Vermittlung.

 

 

Unser "Blick auf den Rat am 27. Juni 2024" als PDF-Dokument