Unser Blick auf den Rat am 26. September 2024

04.10.2024

Inhaltsübersicht

 

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026:

Ausgeglichene Stadtfinanzen müssen das Ziel bleiben. Abrutschen in die Haushaltssicherung durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen und mit mehr Unterstützung von Bund und Land verhindern. Zusätzliche Belastungen der Bürgerschaft vermeiden.

Der Kämmerer und Stadtdirektor Jörg Stüdemann (SPD) hat in der letzten Ratssitzung den Haushaltsplanentwurf für den vom Rat beauftragten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Die zentralen Botschaften seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 lauteten: Die guten Jahre sind vorbei. Angesichts multipler Krisen werden die Zeiten härter. Gegebenenfalls droht sogar ein Abrutschen in die Haushaltssicherung.

Unsere Fraktion wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 auseinandersetzen. Der Rat soll den Haushaltsplanentwurf in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 abschließend beraten.

Sprach der Kämmerer im vergangenen Jahr bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 noch von einer Sturmfahrt auf schwerer See, bei der das Schiff nur durch permanente Trimmung auf Kurs gehalten werden kann, so warnte er nun im Verlauf seiner Haushaltsrede sehr deutlich vor einem drohenden Kursverlust: „Bei weiteren Planverschlechterungen ohne Kompensationsmöglichkeiten drohen haushaltsrechtliche Konsequenzen und somit gegebenenfalls die Pflicht zur Aufstellung eine Haushaltssicherungskonzepts“, beschrieb der Kämmerer in seiner Haushaltsrede zur Einführung in das Planwerk eindrücklich die aktuelle Haushaltssituation. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes brächte die Stadt – bildlich gesprochen – in den Klammergriff der Arnsberger Bezirksregierung und bedeutete einen Verlust an kommunalpolitisch eigenständiger Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit. Die Bezirksregierung könnte die Stadt zur Erfüllung von Auflagen verpflichten und Bedingungen formulieren.

Deshalb ist das von uns immer wieder vorgegebene Ziel eines ausgeglichenen Haushalts so eminent wichtig. Wird dieses Ziel nämlich nicht erreicht, gewinnt die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde der Stadt Einfluss auf die Geschicke der Stadt, während die Stadt Handlungs- und Gestaltungsspielräume verliert. Dies wollen wir nicht!

Das dem Rat vom Kämmerer vorgelegte Zahlenwerk verfehlt allerdings das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Planjahr 2026.

Der Haushaltsplanentwurf sieht für das Jahr 2025 ein Haushaltsvolumen von 3,75 Mrd. Euro vor. Das Haushaltsjahr 2025 schließt nach dem Haushaltsplanentwurf mit einem Defizit von rd. 362 Mio. Euro ab. Trotz dieses Fehlbedarfs in dreistelliger Millionenhöhe gilt der städtische Haushalt nach der Gemeindeordnung noch als „ausgeglichen“, da das Defizit durch die Inanspruchnahme der in den vergangenen Jahren aus Haushaltsüberschüssen aufgebauten Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. In den zurückliegenden Jahren konnten aufgrund der positiven Haushaltsabschlüsse insgesamt rd. 500 Mio. Euro in die Ausgleichsrücklage eingestellt werden. Dass die Stadt in die komfortable Lage gekommen ist, diese Ausgleichsrücklage ansparen zu können, daran hat unsere Fraktion maßgeblichen Anteil! Wir waren es, die die Verwaltung und die anderen Fraktionen vor gut 10 Jahren auf den dann eingeschlagenen Konsolidierungskurs mit strukturellen Einsparungen, ohne die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu belasten, eingeschworen haben. Aktuell stehen in der Ausgleichrücklage noch rd. 373 Mio. Euro zur Verfügung. Diese muss zur Deckung des für das Jahr 2025 im Haushaltsplanentwurf ausgewiesenen Fehlbetrages in Höhe von rd. 362 Mio. Euro in Anspruch genommen werden, womit der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 noch als ausgeglichen gilt.

Anders sieht es wegen der nahezu aufgezehrten Ausgleichsrücklage, die dann durch den Fehlbetragsausgleich in 2025 auf rund 11 Mio. Euro geschrumpft ist, für das Haushaltsjahr 2026 aus. Die für 2026 geplanten Aufwendungen in Höhe von fast 3,9 Mrd. Euro übersteigen die geplanten Erträge um rd. 83 Mio. Euro. Dieser Fehlbetrag kann nur noch zum Teil durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. In Höhe von 72 Mio. Euro muss für dem Defizitausgleich auf die allgemeine Rücklage der Stadt Dortmund zurückgegriffen werden. Um zu vermeiden, dass die Aufgabenerfüllung durch die Stadt wegen des Verbrauchs ihrer Ressourcen gefährdet wird, sieht die Gemeindeordnung vor, dass die beabsichtigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage von der Bezirksregierung in Arnsberg genehmigt werden muss. Vorbei sind damit die Zeiten, in denen der städtische Haushalt der Bezirksregierung lediglich angezeigt, lediglich zur Kenntnis gegeben werden musste.

Wir werden alles daransetzen, dass die Stadt Dortmund trotz aller Verschlechterungen der Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren wieder ausgeglichene Haushalte vorlegen kann. Wir werden darauf drängen, dass die von uns vor gut 10 Jahren initiierten Konsolidierungsanstrengungen fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Es ist auf Dauer keine Lösung, den Fesseln eines Haushaltssicherungskonzepts nur dadurch zu entkommen und den städtischen Haushalt nur dadurch zu „retten“, dass dem städtischen Haushalt im „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren 500 Mio. Euro über fünf Jahre aus dem DSW21-Konzern zugeführt werden oder mit dem Instrument des globalen Minderaufwands jongliert wird. Wir brauchen endlich eine Lösung der Altschulden-Frage, die aktuell am Bund zu scheitern droht. Allein auf dem Haushalt der Stadt Dortmund lasten nach dem jetzt vorgelegten Haushaltsplanentwurf Liquiditätskredite („Überziehungskredite“) in Höhe von 1,6 Mrd. Euro, die in der Mittelfristplanung bei ungebremster Entwicklung auf 2 Mrd. Euro anwachsen werden, mit der entsprechenden Zinsbelastung. Nicht nur hierbei muss der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Die Kommunen brauchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mehr finanzielle Unterstützung durch Bund und Land.

Wichtig ist uns, dass der Doppelhaushalt 2025/2026 zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Dortmunder Wirtschaft möglichst vermeidet. Die Grundsteuerhebesätze stehen noch nicht fest. Geplant ist aber eine aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer, d. h. es soll nicht an der Steuerschraube gedreht werden, um zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt zu erschließen. Das Land hat den Kommunen dazu vor wenigen Tagen eine aktualisierte gemeindescharfe Berechnung von konkreten Hebesätzen als Hilfestellung zur Verfügung gestellt, mit denen – aufkommensneutral – die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt werden können wie bisher. Im Lichte dieser Zahlen wird die Verwaltung nun einen Vorschlag für die künftigen Grundsteuerhebesätze in Dortmund erarbeiten, der dann im Dezember vom Rat beraten und beschlossen werden soll. Die Gewerbesteuer wird nach dem Haushaltsplanentwurf nicht erhöht und ist mit einem geplanten Aufkommen von 534 Mio. Euro in 2026 nach dem bisherigen Rekordwert von 493 Mio. Euro im Jahr 2023 die wichtigste kommunale Steuer und trägt maßgeblich zur Finanzierung städtischer Aufgaben bei. Deshalb ist es so wichtig, dass die Wirtschaft in Dortmund gute Rahmenbedingungen vorfindet, wozu auch ein attraktives Wirtschaftsflächenangebot zählt, das wir der Dortmunder Wirtschaft und ansiedlungswilligen Unternehmen bieten möchten.

 

Sicherung potenzieller Wirtschaftsflächen: Planungsrecht und Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl

Im Mai von uns angestoßen, nun auf den Weg gebracht: Attraktive Wirtschaftsflächen sind in unserer Stadt ein knappes Gut. Brachflächen gibt es nur noch wenige. Freiraum ist kostbar. Deshalb haben wir in der Ratssitzung am 16. Mai 2024 den Blick auf die ca. 49 ha große Fläche der ehemaligen „Großkokerei Kaiserstuhl“ gelenkt und die Verwaltung damit beauftragt, dass sich die Stadt Dortmund die Entwicklung und Reaktivierung dieser potenziellen Wirtschaftsfläche auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte durch ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des Baugesetzbuches sichert. Unser Antrag zur Ratssitzung am 16. Mai 2024 ist jetzt mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „InN 247 – Gewerbe- und Industriegebiet Kaiserstuhl“ und dem Beschluss der  Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl umgesetzt worden. Die Verwaltungsvorlage bestätigt unsere Sicht auf die Fläche, wenn es im Begründungsteil heißt: „Die Entwicklung der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl ist ein wichtiger Bestandteil des Transformationsprozesses des Geländes der ehemaligen Westfalenhütte und ergänzt die bereits realisierten Bereiche. Die Flächen haben ein enormes Potential, durch eine Reaktivierung neue Gewerbe- und Industrieflächen zu schaffen. Auf diese Weise können Erweiterungspotentiale für ansässige Betriebe entstehen und Neuansiedlungen sowie Ausgründungen werden gefördert, was zu einer allgemeinen Steigerung der Standortattraktivität von Dortmund beiträgt. Infolgedessen führt die Entwicklung des Standortes zu einer Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Stadtgebiet und trägt zur Erhöhung von Wachstum und Wohlstand bei.“

 

Initiative zur Ruhrkonferenz:

Förderprogramm „Nachhaltige Wirtschaftsflächen Ruhr“ zur Entwicklung von Brachflächen“

Wir wollen, dass das Land unsere Region, die Metropole Ruhr, bei der Revitalisierung von Brachflächen in ähnlicher Weise unterstützt wie das Rheinische Revier und haben die Verwaltung im gemeinsamen Vorgehen mit den Fraktionen von B´90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste und Die Linke+ beauftragt, das Thema „Nachhaltige Wirtschaftsflächen für die Metropolregion Ruhr“ bei der Ruhr-Konferenz als Projektvorschlag zu platzieren.

Für Kommunen im Rheinischen Revier hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Förderangebot Nachhaltige Wirtschaftsflächen“ aufgelegt, um ihnen bei der Bewältigung des durch den Kohlausstieg bedingten Strukturwandels zu helfen und sie bei der Entwicklung neuer, nachhaltiger Gewerbegebiete zu unterstützen.

Wir sind der Ansicht, dass dies in ganz ähnlicher Weise auch ein Thema für die von der damaligen CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2018 ins Leben gerufenen Ruhr-Konferenz ist, deren Ziel es seither ist, auf zentralen Handlungsfeldern neue Impulse für die Weiterentwicklung der Metropole Ruhr zu setzen. Ein zentrales Anliegen der Ruhr-Konferenz ist das Handlungsfeld „Erfolgreiche Wirtschaft ─ gute Arbeit“, um im Ruhrgebiet nach all den Verwerfungen durch den Strukturwandel gute, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen und damit für Arbeit zu sichern. Nicht nur in unserer Stadt sind die verfügbaren Wirtschaftsflächenressourcen so gut wie aufgebraucht. Neue Flächenpotenziale müssen erschlossen werden. Um den Freiraum möglichst zu schützen, muss das Augenmerk vorrangig der Erschließung von Brachflächen gelten (z. B. auf dem Gelände der Westfalenhütte oder dem HSP-Areal). Damit die Erschließung von Brachflächen in die gewünschte Richtung gelenkt werden kann, wird es immer wieder Fälle geben, in denen es aus stadtentwicklungspolitischer Sicht sinnvoll und geboten ist, Flächen in „kommunale Hand“ zu bringen. Dabei brauchen die Kommunen finanzielle Unterstützung durch das Land. Hier soll das von uns geforderte Förderprogramm des Landes ansetzen und dabei helfen, alte, brachliegende Wirtschaftsflächen neu und nachhaltig zu entwickeln.

 

DEW 21:
Energiebeschaffungspraxis und StadtEnergie-Komplex

Unsere Fraktion hat von Anfang an klargestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds einen Anspruch darauf haben, dass

  • sowohl der staatsanwaltschaftlich verfolgte Abrechnungsskandal bei der StadtEnergie GmbH
  • als auch die fragwürdigen Energiebeschaffungsprozesse bei DEW21, durch die dem Unternehmen in möglicherweise vorwerfbarer Weise ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist,

vollständig untersucht und aufgearbeitet werden sowie Schlussfolgerungen gezogen werden, bis hin zu der Frage von Verantwortlichkeiten. Wie in unserer Pressemitteilung vom 31. Juli 2024 angekündigt, haben wir die Vorgänge bei DEW21 und der StadtEnergie GmbH nun auf die Tagesordnung des Rates gebracht und dafür gesorgt, dass die im Raum stehenden Vorgänge und Vorwürfe transparent aufgeklärt und politisch aufgearbeitet werden. Die Politik erhält regelmäßige Sachstandsberichte und wird so über den Stand der Aufklärungsarbeit auf dem Laufenden gehalten. Dem Rat wird ein Abschlussbericht vorgelegt.

Der Oberbürgermeister hat unserem Anliegen entsprochen, sich vor dem Rat zu der Frage zu erklären, seit wann und inwieweit er als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) in den Prozess der Energiebeschaffung und die diesbezüglichen Entscheidungen auf Seiten der DEW21 eingebunden war, als es infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine um die Frage der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit für unsere Stadt und die Kundinnen und Kunden von DEW21 und StadtEnergie GmbH ging. Unter Berufung auf den mit der Prüfung der Vorgänge beauftragten Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Aderhold hat der Oberbürgermeister vor dem Rat erklärt, dass der Aufsichtsrat nicht wissen konnte, dass im zweiten Halbjahr 2022 bei der Energiebeschaffung das genehmigte Risikokapital für Marktpreisrisiken teilweise um ein Mehrfaches überschritten wurde. Der Aufsichtsrat ebenso wie die Gesamtgeschäftsführung der DEW 21 seien nicht darüber informiert worden, dass im Verlaufe des Jahres 2022 die Beschaffungsstrategie des Unternehmens grundlegend verlassen wurde und die bis dahin geltenden und dem Aufsichtsrat bekannten Risikorichtlinien und damit die Leitplanken gegen spekulative Geschäfte intern außer Kraft gesetzt wurden. Eine Berichterstattung darüber an den Aufsichtsrat habe es nicht gegeben.

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Speicherstraße: Ein Meilenstein für das Hafenquartier

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Fortschritte an der Speicherstraße, wo die Pläne für das Hafenquartier nun einen entscheidenden Meilenstein erreicht haben. Der Rat der Stadt Dortmund hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Von Beginn an stand die CDU-Fraktion den Planungen für das Hafenquartier an der Speicherstraße offen und positiv gegenüber. Die Christdemokraten freuen sich, dass nun ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen wurde. In den kommenden Jahren soll sich die Speicherstraße zu einem lebendigen, neuen Viertel entwickeln. Die zwischenzeitlich vom Oberbürgermeister eingebrachte, aber von der CDU-Fraktion stets abgelehnte Idee, die Fachhochschule Dortmund an der Speicherstraße anzusiedeln und dadurch die bisherigen Planungen zu verändern, ist inzwischen vom Tisch.

Das Hafenquartier erstreckt sich entlang der südlichen und nördlichen Speicherstraße und soll zu einem attraktiven Digitalcampus mit integrierten Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen wachsen, die das Quartier zusätzlich bereichern.

Im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren 2019/2020 erhielt das dänische Architekturbüro COBE den Zuschlag für das rund 10,4 Hektar große Plangebiet. Die Kernidee lautet „Ein Quartier für alle!“ Dank erfolgreicher Beteiligungsprozesse konnten viele Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in die Planungen einfließen, was die Akzeptanz des Projekts erheblich steigert.

Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass das Hafenquartier Speicherstraße einen bedeutenden Impuls für die Entwicklung der Dortmunder Nordstadt und darüber hinaus darstellt. Die Fraktion wird die weitere Entwicklung mit Nachdruck unterstützen.

 

Stellungnahme der Stadt Dortmund zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Kreis Unna: CDU-Fraktion fordert Erhalt interkommunaler Verbindungen

Der Kreis Unna schreibt derzeit seinen Nahverkehrsplan fort. Ein Nahverkehrsplan umfasst eine Bestandsaufnahme des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines solchen Plans ergibt sich aus § 8 des ÖPNVG NRW. Im Rahmen dieser Fortschreibung sind auch die betroffenen Nachbarkommunen, wie die Stadt Dortmund, zu beteiligen und können eine Stellungnahme abgeben.

Über die Stellungnahme der Stadt Dortmund hat der Rat nun beraten. Da die geplante Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Unna den Wegfall mehrerer Linien im überregionalen ÖPNV-Verkehr ins Dortmunder Stadtgebiet vorsieht, wurde die Stellungnahme zusätzlich von einem fraktionsübergreifenden Antrag begleitet, der auf Initiative der CDU-Fraktion eingebracht wurde.

Dieser Antrag kritisiert die Planungen des Kreises Unna deutlich und erinnert an die Beschlussfassung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Mobilitätsimpuls Ruhr. Der Mobilitätsimpuls sieht eine Harmonisierung der Nahverkehrspläne in der Region vor und wurde auch vom Kreis Unna beschlossen. Die aktuelle Planung widerspricht jedoch diesem Ansatz.

Für die CDU-Fraktion ist es von zentraler Bedeutung, den ÖPNV im gesamten Ruhrgebiet zu stärken, insbesondere die interkommunalen Verbindungen. Der Antrag regt gemeinsame Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna an, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Antragstext soll nun zusammen mit der Stellungnahme der Stadt Dortmund an den Kreis Unna weitergeleitet werden.

 

Kommunale Wärmeplanung: Dortmund auf dem Weg zur nachhaltigen Energiezukunft

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene wird die Stadt Dortmund verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Ziel des Wärmeplans ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung sicherzustellen, die den Anforderungen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz gerecht wird. Der Rat der Stadt Dortmund hat nun, unter anderem mit den Stimmen der CDU-Fraktion, eine entsprechende Vorlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.

Bereits im Vorfeld der gesetzlichen Regelungen hat die Stadt Dortmund mit dem Handlungsprogramm Klima/Luft 2030 wichtige Grundlagen für die Energie- und Klimapolitik gelegt. Dieses im Dezember 2021 vom Rat der Stadt beschlossene Programm enthält konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduktion der CO2-Emissionen. Für die CDU-Fraktion zeigt der bisherige Fortschritt, dass Dortmund auf einem guten Weg ist, die Anforderungen der kommunalen Wärmeplanung rechtzeitig und erfolgreich umzusetzen.

Die CDU betont dabei die Bedeutung einer vorausschauenden und integrativen Wärmeplanung für die langfristige Energieversorgung der Stadt. Der Plan soll nicht nur die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft stellen, sondern auch sicherstellen, dass die lokale Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger von einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Wärmeversorgung profitieren können.

Mit der Beauftragung der Verwaltung, eine kommunale Wärmeplanung auf Grundlage des Energienutzungsplans und im Einklang mit den neuen gesetzlichen Regelungen durchzuführen, bekennt sich der Rat der Stadt Dortmund einmal mehr zur Verantwortung für den Klimaschutz und die Energiewende.

 

Wohnungsmarktbericht offenbart Herausforderungen

In der jüngsten Ratssitzung wurde der Kommunale Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund vorgestellt. Der Bericht zeigt, dass sich die Angebotspreise für Wohnimmobilien seit 2022 stabilisiert haben. Nach Jahren des stetigen Preisanstiegs verzeichneten sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen einen leichten Preisrückgang. Dies mag auf den ersten Blick als Entspannung erscheinen, doch die weiterhin hohe Nachfrage deutet darauf hin, dass in Zukunft keine deutlichen Preisrückgänge zu erwarten sind.

Anders sieht es auf dem Mietmarkt aus: Hier steigen die Preise weiterhin an. Besonders bei größeren Wohnungen ist dieser Anstieg spürbar, was die Wohnsituation für viele Mieter erschwert. Parallel dazu ist der Neubau von Wohnungen deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Baufertigstellungen sank um 35 %, die Zahl der erteilten Baugenehmigungen sogar um 45 %. Diese Entwicklung gefährdet das Ziel, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen, und verstärkt den Druck auf den Wohnungsmarkt.

Die CDU-Fraktion Dortmund sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Die Christdemokraten setzen sich dafür ein, den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Nur so kann die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig entlastet und Dortmund als attraktiver Wohnort gestärkt werden. Ein von der CDU-Fraktion beantragtes Wohnbauprogramm für junge Familien ist bis heute nicht umgesetzt worden. 

 

IGA 2027 - Ein Schritt in die Zukunft

Im Jahr 2027 wird Dortmund gemeinsam mit anderen Städten der Metropole Ruhr und dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Internationale Gartenausstellung (IGA) ausrichten. Unter dem Motto „Wie wollen wir morgen leben?“ wird die Gartenschau für rund 180 Tage von April bis Oktober globalen Zukunftsfragen nachgehen.

Die Vorbereitungen laufen bereits seit Jahren und werden im Amt für Stadterneuerung koordiniert. Ein zentrales Element ist der Zukunftsgarten in Huckarde und Mengede, der auf 46 Hektar eine neue Grünanlage schafft. Diese wird durch das Brückenbauwerk „Haldensprung“ mit der Kokerei Hansa, dem Deusenberg und anderen Attraktionen verbunden.

Ein Highlight wird der neue „Kokereipark“ mit Spiel- und Sportangeboten sowie der begehbaren „Wolke“, einer einzigartigen Erlebnisskulptur. Die Bauarbeiten beginnen im Herbst 2024 und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Zudem wird das Nahverkehrsmuseum Mooskamp mit einer neuen Leichtbauhalle erweitert.

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Dortmund in seiner vergangenen Sitzung einen Sachstandsbericht vorgelegt, den die Ratsmitglieder der CDU-Fraktion positiv zur Kenntnis genommen haben. Nach Meinung der CDU-Fraktion ist die Stadt Dortmund im Vergleich zu anderen Kommunen

mit den Planungen bereits sehr weit fortgeschritten. Die CDU-Fraktion sieht in der IGA 2027 eine Gelegenheit, Dortmund als Vorreiter für nachhaltige Stadtentwicklung zu positionieren und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern.

 

Regelung des Fahrradverkehrs in Dortmunder Parkanlagen und Friedhöfen

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung ein Konzept zur Regelung des Fahrradverkehrs in städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf Friedhöfen beschlossen. Bisher war es in städtischen Grünanlagen grundsätzlich untersagt, mit dem Fahrrad zu fahren; ausgenommen von diesem Verbot waren lediglich bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Stellen. In den vergangenen Jahren gab es auf Friedhöfen hingegen keine einheitliche Regelung mehr. Diese teils widersprüchlichen Vorgaben sollen mit dem nun beschlossenen Konzept ein Ende finden.

Künftig soll das Radfahren in städtischen Grünanlagen in Form von gemeinsamen Geh- und Radwegen grundsätzlich erlaubt sein. Die entsprechende Beschilderung wird um einen Hinweis zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergänzt. Falls sich in der Praxis herausstellt, dass einige Wegeverbindungen nicht für den Radverkehr geeignet sind, muss das Radfahren künftig durch entsprechende Beschilderung untersagt werden. Dies wird je nach Einzelfall geprüft und umgesetzt. Im Westfalenpark, im Botanischen Garten Rombergpark und im Zoo Dortmund bleibt das Radfahren jedoch grundsätzlich verboten.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es besonders positiv, dass das Radfahren auf Friedhöfen weiterhin untersagt bleibt, mit Ausnahme des Hauptfriedhofs. Die Mitglieder der CDU-Fraktion hoffen, dass die neuen Regeln eine gute Grundlage für die gemeinsame Nutzung der öffentlichen Wege schaffen.

 

Freihalteplätze in der Kindertagespflege: Unterstützung für Familien in Dortmund

Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule, wenn es darum geht, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. In der heutigen Gesellschaft sind viele Familien auf flexible Betreuungsmöglichkeiten angewiesen, um berufliche und familiäre Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. Eltern stehen jedoch vor großen Herausforderungen, wenn Kindertagespflegepersonen ausfallen. Um das Risiko eines solchen Betreuungsausfalls zu minimieren, werden nach Ratsbeschluss nun 100 sogenannte Freihalteplätze zur Vertretung in der Kindertagespflege eingerichtet.

Durch die Einführung dieser Freihalteplätze sollen Familien die Möglichkeit erhalten, auch kurzfristig eine Vertretung in Anspruch nehmen zu können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kontinuität und Stabilität in der Betreuung der Kinder zu gewährleisten, was für deren Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist. Voraussetzung hierfür ist die feste Zuordnung der Kinder zu einer vertretenden Kindertagespflegeperson, die dem Kind durch regelmäßige Kontakte (Kooperationspflege) vertraut ist. Diese vertrauensvolle Beziehung hilft, den Übergang zu einer Vertretungsperson so reibungslos wie möglich zu gestalten und sorgt dafür, dass sich die Kinder in ihrer Umgebung wohlfühlen. Zusätzlich wird es einen Vertretungsstützpunkt des Jugendamtes geben.

Die CDU-Fraktion hat den Ratsbeschluss mitgetragen und hofft, dass das neue Konzept den Dortmunder Eltern mehr Planungssicherheit bietet. Letztlich ist es das Ziel, eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Familien in Dortmund gerecht wird.

 

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende

Vor jeder Wahl werden ehrenamtliche Wahlhelfende gesucht, die den ganzen Tag in einem der zahlreichen Wahllokale in Dortmund tätig sind. Um einen größeren Anreiz zu schaffen, sich als Wahlhelfer ehrenamtlich zu engagieren und dabei mitzuwirken, dass Wahlen reibungslos und ordnungsgemäß durchgeführt werden, haben wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende ausdrücklich unterstützt. Wir begrüßen es, dass sich das sogenannte „Erfrischungsgeld“ für die BeisitzerInnen, stellv. SchriftführerInnen und stellv. WahlvorsteherInnen im Wahllokal verdoppelt und bei künftigen Wahlen 100 Euro als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die WahlvorsteherInnen und SchriftführerInnen haben bislang eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55 Euro erhalten und sollen künftig 130 Euro für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahllokal ausgezahlt bekommen.

Die Besetzung aller Positionen in den Wahllokalen wird immer schwieriger. Dies hat sich zuletzt rund um die Europawahl am 24. Juni dieses Jahres gezeigt. Um die rund 4.000 benötigten Positionen der Wahlhelfenden zu besetzen, waren rund 1.500 Absagen zu verarbeiten und entsprechend mit neuen Personen zu besetzen. Allein in der Woche vor der Wahl gingen noch 545 Absagen ein, die dann sehr kurzfristig neu besetzt werden mussten. Um diesem Trend entgegenzusteuern, muss der ehrenamtliche Dienst für die Demokratie attraktiver gemacht werden. In der Erhöhung des „Erfrischungsgeldes“ sehen wir einen richtigen Ansatz. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen unserer Demokratie sollte es allerdings auch jenseits finanzieller Anreize genug Gründe geben, sich bei Wahlen, dem Hochfest der Demokratie, freiwillig und ehrenamtlich für einen überschaubaren Zeitraum in den Dienst derselben zu stellen und in einem Wahllokal zu helfen.

 

Aktuelle Situation im Stadion Rote Erde

Aufgrund verschiedener Ursachen, u.a. Kampfmittelsondierungen, wurde die Laufbahn des Stadions Rote Erde nicht im Frühjahr 2024 fertiggestellt. Diese sollte unmittelbar nach der Fußball-EM eingebaut werden. Mehr als zwei Monate nach dem letzten Spiel sind die spezifischen Baumaßnahmen noch nicht weiter aufgenommen worden. Das Stadion ist weiterhin verschlossen. Da dies für die CDU nicht akzeptabel ist, haben wir gemeinsam mit B90/Die Grünen im Kulturausschuss um einen aktuellen Sachstandsbericht über die Aktivitäten und den baulichen Stand im Stadion Rote Erde gebeten. Auch wollten wir von der Verwaltung wissen, wann die Laufbahn im Stadion definitiv für die Sportlerinnen und Sportler wieder nutzbar ist. Wir sind gespannt auf die Antwort.

 

Baustellen im Rombergpark

Seit mehreren Jahren ist im nord-östlichen Bereich des Teichs im Rombergpark eine Zugangs-/Aufenthaltsfläche zum See hin gesperrt. Im Kulturausschuss haben wir daher nachgefragt, warum diese bereits so lange gesperrt ist und, wann diese wieder für die Gäste des Parks geöffnet wird. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden, sobald wir die Antworten der Verwaltung erhalten.

 

Sachstand „Dortmunder Aktionsplan gegen Extremismus“

Mit der Vorlage „Novellierung des Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ wurde die Verwaltung in der Ratssitzung am 15.12.2022 auf Antrag der CDU hin beauftragt, den bestehenden Aktionsplan in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterzuentwickeln, so dass auch im Aktionsplan der Antisemitismus berücksichtigt wird. Ebenfalls wurde aus dem CDU-Antrag beschlossen, dass die Punkte Linksextremismus, Islamismus, Salafismus und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Verfahren unter wissenschaftlicher Begleitung berücksichtigt und diskutiert werden.

Da seit der Verabschiedung des Beschlusses bislang kein Bericht über den aktuellen Sachstand der Novellierung des Aktionsplans erfolgte, hatte die CDU-Fraktion im Bürgerdienste-Ausschuss nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Eine Antwort liegt uns erst zur nächsten Sitzung vor.

 

Wir haken nach: Einführung einer Familien-Karte in Dortmund

Wir wollen Vorteile und Vergünstigungen für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, um ihnen durch finanzielle Entlastung mehr Teilhabe zu ermöglichen. Immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kindern haben immer weniger Geld zur Verfügung. Steigende Energiekosten auf der einen, eine stetig wachsende Inflation auf der anderen Seite tragen dazu bei, dass den Bedarfen von Kindern an gesellschaftlichen, sportlichen, musischen oder kulturellen Aktivitäten aus finanziellen Gründen oftmals nicht entsprochen werden kann. Deshalb setzen wir uns in unserer Ratsarbeit schon länger dafür ein, in Dortmund nach dem Beispiel anderer Städte eine sog. Familienkarte einzuführen. Allerdings verfestigt sich bei uns der Eindruck, dass die Verwaltung sich mit der Einführung einer Familienkarte bzw. einer entsprechend weiterentwickelten Dortmund-Karte sehr schwertut und gegen den politischen Willen nicht umsetzt. Deshalb haken wir Sozialausschuss mit einer Anfrage nach.

Auf unsere Initiative ist die Verwaltung Ende 2021 mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer Familienkarte für Familien und Alleinerziehende in Dortmund beauftragt worden. Diesen Beschluss hat die Verwaltung bis heute nicht umgesetzt. Ganz im Gegenteil wollte die im Juni 2002 einen politischen Beschluss erwirken, auf die Erarbeitung eines Konzepts für eine Dortmunder Familienkarte zu verzichten. Im letzten Jahr haben wir dann im gemeinsamen Vorgehen mit Bündnis 90/Die Grünen durchsetzen können, dass die Leistungen und Angebote des zu einer neuen Dortmund-Karte weiterentwickelten Dortmund-Passes mittelfristig im Sinne einer familienfreundlichen Stadt allen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern und Wohnsitz in Dortmund zugutekommen. Darüber hinaus haben wir die Verwaltung beauftragt, orientiert an dem Modell der Düsseldorfer Familienkarte, Partnern aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie und Vereinen die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen der neuen Dortmund-Karte mit attraktiven Angeboten und Vergünstigungen nach außen sichtbar sozial und familienfreundlich zu engagieren.

In einer Stellungnahme aus diesem Frühjahr wird von der Verwaltung dazu Folgendes ausgeführt: „Perspektivisch sollte bei der Weiterentwicklung der jetzigen Dortmund-Karte, hin zu einer (digitalen) Familienkarte in Anlehnung an die Düsseldorfer Familienkarte, die Projektverantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung neu geprüft werden, da die neue Dortmunder Familienkarte keinen begründenden Leistungsbezug haben soll. Das Produkt würde damit den Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes verlassen und wäre organisatorisch an anderer Stelle zu verorten.“

Uns drängt sich der Eindruck auf, dass das Thema „Familienkarte“ von der Verwaltung weiterhin auf Eis gelegt werden soll. Vor diesem Hintergrund stellte die CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Sozialausschusses der Verwaltung mehrere Fragen, um den aktuellen Stand und die Schritte zur Umsetzung der Familien-Karte zu klären. Wir wollen wissen, wo es hakt. Wir finden es sehr bedauerlich, dass seit Dezember 2021 die Verwaltung sich nicht im Stande sah, eine solche Karte, die es bereits in anderen Kommunen (u.a. in Düsseldorf) gibt, auch in Dortmund auf den Weg zu bringen. Familienfreundliche Stadt geht anders!

 

Drogenproblematik in Dortmund / Neue Standortsuche Drogenkonsumraum

Nach zahlreichen Beschwerden der Händlerschaft in der City, insbesondere am oberen Westenhellweg, über drogenabhängige Personen, die häufig in Hauseingängen, Tiefgaragen und Treppenhäusern von Einzelhandelsgeschäften sowie Wohn- und Ärztehäusern ihre Notdurft verrichten und Drogen konsumieren, hatte die CDU-Fraktion vor Kurzem zu einem Ortstermin am Drogenkonsumraum am Grafenhof eingeladen. An diesem Termin nahmen auch betroffene Gewerbetreibende und Anwohner teil. Ziel war es, die Entwicklungen seit der Verabschiedung der Vorlage „Sonderstab Ordnung und Stadtleben“ im Februar 2024 zu evaluieren.

Die CDU-Ratsmitglieder äußerten große Besorgnis über die weiterhin angespannte Lage. Trotz diverser Maßnahmen wie der Verlängerung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums, dem Wegfall der Wohnsitzauflage und der Aufstockung der Umfeldmanager auf 3,5 Stellen, bleiben viele Probleme ungelöst und haben sich in einigen Bereichen sogar verschärft. Ein Bericht der Dortmunder Aidshilfe e.V., Betreiber des Drogenkonsumraums, verdeutlicht, dass sich die Situation in den letzten Monaten erheblich verschlechtert hat.

Daher war der CDU-Fraktion von Anfang an klar, dass ein neuer Standort für den Drogenkonsumraum gefunden werden muss. Dies soll nicht nur die Händlerschaft entlasten, sondern auch den Besuchern des Westen- und Ostenhellwegs ein unbeschwertes Einkaufserlebnis ermöglichen. Als CDU setzen wir uns dafür ein, einen neuen Ort zu finden, der den Anforderungen gerecht wird und gleichzeitig zur Entspannung in der Innenstadt beiträgt.