Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sind in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund geregelt. Danach befasst sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie  anregend und fördernd mit allen Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der hierfür vom Rat der Stadt bereitgestellten Mittel, dieser Satzung und der vom Rat der Stadt gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll in allen Fragen der Jugendhilfe vor einer Beschlussfassung des Rates der Stadt gehört werden. Er hat das Recht, an den Rat der Stadt Anträge zu stellen.

 

Für die CDU nehmen an diesem Ausschuss teil:

 

Anträge: