Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

In die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen u. a. 

  • die Beratung und Beschlussfassung über Änderungen zum Flächennutzungsplan
  • die Aufstellung/Aufhebung/Änderung von Bebauungsplänen,
  • Satzungen über vorhabenbezogene Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB)
  • Gestaltungssatzungen/Erhaltungssatzungen
  • Bauvorhaben von bersonderer städtebaulicher Bedeutung
  • die Aufstellung/Änderung des Landschaftsplanes
  • Angelegenheiten des kommunalen Klimaschutzes
  • der Lärmaktionsplan und Maßnahmen im Zusammenhang der Lärmminderungs-/Lärmaktionsplanung
  • die Zustimmung zu Luftreinhaltesplänen und zu wesentlichen Maßmahmen, die im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung stehen

 Auch Angelegenheiten von Bus, Straßenbahn und Stadtbahn fallen in die Zuständigkeit dieses Ausschusses.

 

Für die CDU nehmen an diesem Ausschuss teil:

 

Anträge: